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Vordruck V0800 Rentenversicherung: Kindererziehungszeiten

Kurzantwort: Der Vordruck V0800 der Deutschen Rentenversicherung ist der „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“. Mit ihm lässt du dir die Erziehung deiner Kinder im Rentenkonto gutschreiben: 36 Monate je Kind, das ab 1992 geboren ist, 30 Monate für ältere Kinder (§ 56 und § 249 SGB VI). Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro Rente im Monat. Das Formular gibt es kostenlos als Online-Antrag und als PDF.

Kindererziehungszeiten kommen nur auf Antrag ins Rentenkonto. Die Rentenversicherung erfährt von der Geburt nichts, solange niemand sie meldet. Deshalb gibt es den Vordruck V0800. Wer ihn nie ausfüllt, muss die Zeiten spätestens beim Rentenantrag nachweisen, und dann fehlen oft die Unterlagen für Jahre, die viel wert sind: Drei Jahre für ein Kind entsprechen rund 127 Euro Monatsrente.

Dieser Artikel erklärt, was das Formular abfragt, welche Nachweise du brauchst und wie du es einreichst. Dazu kommt ein Musterschreiben, mit dem du den Antrag und die Unterlagen per Post schickst, plus die Regeln, wenn sich Eltern die Zeit teilen wollen.

Wofür der Vordruck V0800 da ist

Das Formular stellt zwei Dinge fest. Erstens die Kindererziehungszeit: Sie zählt wie eine Beitragszeit, als hättest du in dieser Zeit den Durchschnittsverdienst aller Versicherten gehabt. Zweitens die Berücksichtigungszeit: Sie läuft nach § 57 SGB VI vom Tag der Geburt bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes und zählt für die Wartezeit von 35 Jahren, die etwa für die Rente für langjährig Versicherte gilt.

Der Antrag ist Teil der Kontenklärung. Wer sein Rentenkonto mit dem Vordruck V0100 klären lässt, hängt für jedes Kind einen V0800 an. Er lässt sich aber auch einzeln stellen, direkt nach der Geburt oder Jahre später.

Was das Gesetz anrechnet

§ 56 Abs. 1 SGB VI: Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt und dauert 36 Kalendermonate. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, endet sie nach § 249 Abs. 1 SGB VI bereits nach 30 Kalendermonaten. Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, verlängert sich die Zeit um die Monate der parallelen Erziehung; bei Zwillingen sind das also 72 Monate.

Die Zeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Haben beide gemeinsam erzogen, können sie durch übereinstimmende Erklärung bestimmen, wem die Zeit zugeordnet wird. Ohne Erklärung geht sie an die Mutter. Voraussetzung ist, dass die Erziehung in Deutschland stattgefunden hat oder gleichgestellt ist.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Mütterrente III: Auch für vor 1992 geborene Kinder werden dann 36 Monate anerkannt. Die Rentenversicherung rechnet das für Bestandsrentner automatisch um; wegen des technischen Aufwands beginnt die Auszahlung erst 2028, mit Nachzahlung.

Wo du das Formular bekommst und wie du es einreichst

Die Deutsche Rentenversicherung bietet den V0800 auf ihrer Website in zwei Formen an: als Online-Formular im eAntrag, das du direkt am Bildschirm ausfüllst, mit Upload für Nachweise und Zwischenspeicherung bis zu 30 Tage, und als PDF zum Herunterladen, Ausdrucken und Einsenden. Beides ist kostenlos. Fragen beantwortet das Servicetelefon 0800 1000 4800, montags bis donnerstags 8 bis 19 Uhr, freitags 8 bis 15:30 Uhr.

Zwei Zusatzformulare gehören dazu: der V0805 als Zusatzfragebogen zur Kindererziehung, den die Rentenversicherung in bestimmten Fällen anfordert, und der V0820 als Erklärung der Eltern zur Zuordnung der Zeiten. Als Nachweis nennt die Rentenversicherung Geburtsurkunde, Familienbuch oder Auszug aus dem Geburtenregister, jeweils mit Angaben zu den Eltern; Originale, Fotokopien oder beglaubigte Kopien werden akzeptiert. Der Nachweis entfällt, wenn die Zeiten schon im Konto stehen.

Muster: Begleitschreiben zum Antrag

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Versicherungsnummer: [12-stellig]

Deutsche Rentenversicherung [Bund / Regionalträger]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [TT.MM.JJJJ]

Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten (Vordruck V0800) für [Vorname des Kindes], geboren am [TT.MM.JJJJ]

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck V0800 für mein Kind [Vorname Nachname], geboren am [TT.MM.JJJJ] in [Ort]. Ich habe das Kind seit der Geburt überwiegend erzogen; die Erziehung fand in Deutschland statt. Ich bitte um Feststellung der Kindererziehungszeit nach § 56 SGB VI [bei Geburt vor 1992: nach § 249 SGB VI] und der Berücksichtigungszeit nach § 57 SGB VI in meinem Versicherungskonto.

[Optional bei gemeinsamer Erziehung: Mein Partner / meine Partnerin [Vorname Nachname, Versicherungsnummer] und ich haben die beiliegende Erklärung V0820 abgegeben. Die Zeit vom [MM/JJJJ] bis [MM/JJJJ] soll [mir / ihm / ihr] zugeordnet werden.]

Anlagen: Vordruck V0800, Kopie der Geburtsurkunde, [Vordruck V0805], [Vordruck V0820]

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und senden Sie mir nach der Bearbeitung einen aktuellen Versicherungsverlauf zu.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Zuordnung zwischen den Eltern

Nach § 56 Abs. 2 SGB VI können Eltern die Kindererziehungszeit per übereinstimmender Erklärung dem Vater zuordnen, auch nur für einzelne Monate. Die Rentenversicherung weist auf eine Frist hin: Die Erklärung wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Monate rückwirkend. Wer also die letzten zwölf Monate dem Vater zuordnen will, gibt die Erklärung spätestens zwei Monate nach Beginn dieses Zeitraums ab. Für länger zurückliegende Monate lässt sich die Zuordnung nicht mehr ändern.

Dafür ist der Vordruck V0820 da. Beide Elternteile unterschreiben, jeder nennt seine Versicherungsnummer. Sinnvoll ist das etwa, wenn die Mutter in der Erziehungszeit weiter voll gearbeitet hat und der Vater zu Hause war.

Was ein Jahr Kindererziehung bringt

Für jedes Jahr Kindererziehungszeit wird dem Rentenkonto rund ein Entgeltpunkt gutgeschrieben, so viel wie ein Durchschnittsverdiener mit einem Jahr Beiträgen bekommt. Ein Entgeltpunkt entspricht dem aktuellen Rentenwert, seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro im Monat. Drei Jahre für ein Kind ab 1992 ergeben also rund 127,56 Euro Monatsrente, 2,5 Jahre für ein älteres Kind rund 106,30 Euro. Wer in der Zeit zusätzlich gearbeitet hat, bekommt die Erziehungszeit obendrauf, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Häufige Fragen

Ist der Vordruck V0800 der Antrag auf Kontenklärung?

Nein. Die Kontenklärung läuft über den V0100. Der V0800 ist der Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten und wird meist zusammen mit dem V0100 eingereicht.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Eine Frist gibt es nicht. Die Rentenversicherung schreibt, die Zeiten gehen nicht verloren und lassen sich auch erst mit dem Rentenantrag geltend machen. Einmal im Konto vermerkt, fließen sie automatisch in die Rentenberechnung ein.

Welche Unterlagen muss ich beilegen?

Geburtsurkunde, Familienbuch oder Registerauszug mit Angaben zu den Eltern, als Original oder Kopie. Bei Zuordnung an den Vater zusätzlich den Vordruck V0820.

Bekommt der Vater die Zeit auch?

Ja, wenn er überwiegend erzogen hat oder beide Eltern das per Erklärung so bestimmen. Ohne Erklärung geht die Zeit an die Mutter.

Was ist mit Kindern, die vor 1992 geboren sind?

Derzeit 30 Monate je Kind nach § 249 SGB VI. Ab 1. Januar 2027 werden mit der Mütterrente III 36 Monate anerkannt, ausgezahlt ab 2028 mit Nachzahlung.

Kostet der Antrag etwas?

Nein. Formular, Bearbeitung und Beratung am Servicetelefon 0800 1000 4800 sind kostenlos.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Vordruck V0800 – Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten
Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente
§ 56 SGB VI – Kindererziehungszeiten
§ 249 SGB VI – Beitragszeiten wegen Kindererziehung

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Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.


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