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Vorlage Deckblatt Bewerbung: Aufbau, Inhalt und Foto-Regeln

Kurzantwort: Ein Deckblatt ist kein Pflichtbestandteil der Bewerbung. Die Bundesagentur für Arbeit stuft es als freiwillig ein; bei E-Mail-Bewerbungen kann es ganz wegfallen. Wenn du eines nutzt, stehen darauf die Überschrift „Bewerbung“, die Stellenbezeichnung, dein Name mit Kontaktdaten, optional ein Foto und die Liste der Anlagen. Es liegt zwischen Anschreiben und Lebenslauf. Die Vorlage unten füllst du mit deinen Daten.

Das Deckblatt ist die Seite, über die sich Bewerber am längsten den Kopf zerbrechen und die Personaler am kürzesten anschauen. Es hat eine Aufgabe: auf einen Blick zeigen, wer sich auf welche Stelle bewirbt und was in der Mappe liegt. Mehr muss es nicht leisten.

Ob du es brauchst, hängt von der Form der Bewerbung ab. In der gedruckten Mappe ersetzt es die Klarsichtfolie mit dem Foto. In der PDF-Bewerbung ist es die erste Seite, die der Empfänger öffnet, und kann den Eindruck prägen. Bei einer Bewerbung über ein Online-Portal mit Upload-Feldern für Anschreiben und Lebenslauf hat es keinen Platz.

Brauchst du ein Deckblatt?

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer Seite zu den Bewerbungsunterlagen, das Deckblatt sei kein Pflichtbestandteil. Es diene dazu, dich vorzustellen und klarzumachen, worauf du dich bewirbst. Entscheidest du dich dafür, gehört das Bewerbungsfoto dorthin; sonst kommt es in den Lebenslauf. Bei E-Mail-Bewerbungen kannst du es weglassen.

Als Faustregel: Deckblatt ja, wenn du eine vollständige PDF-Mappe mit fünf oder mehr Anlagen verschickst oder ein Foto zeigen willst, ohne den Lebenslauf zu belasten. Deckblatt nein, wenn die Anzeige „Kurzbewerbung“ verlangt, wenn du über ein Portal mit Einzelfeldern hochlädst oder wenn du auf ein Foto verzichtest.

Die Vorlage

Bewerbung

als [Stellenbezeichnung laut Anzeige]
[bei Firma GmbH, Ort]
[Kennziffer / Referenznummer, falls angegeben]

[Foto, Hochformat, ca. 4,5 × 6 cm]

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefon] · [E-Mail]

Anlagen
Anschreiben
Lebenslauf
[Arbeitszeugnis Firma A, JJJJ]
[Arbeitszeugnis Firma B, JJJJ]
[Abschlusszeugnis / Zertifikat]
[Weiterbildungsnachweis]

Die Zeile „Bewerbung als …“ übernimmst du wörtlich aus der Anzeige, inklusive Zusätzen wie „(m/w/d)“ oder „in Teilzeit“. Steht eine Kennziffer in der Anzeige, gehört sie aufs Deckblatt und in den Betreff des Anschreibens. Beides erleichtert die Zuordnung, wenn ein Unternehmen mehrere Stellen gleichzeitig besetzt.

Was auf das Deckblatt gehört und was nicht

Hinein: Überschrift, Stellenbezeichnung, Firma, Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, optional Foto, Anlagenverzeichnis. Die Bundesagentur nennt das Anlagenverzeichnis als freiwilligen Bestandteil, der sich bei größeren Dokumentmengen lohnt; auf dem Deckblatt ist es gut aufgehoben und spart eine eigene Seite.

Nicht hinein: Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Konfession, ein Motto oder Zitat, eine Kurzvorstellung in Sätzen, Logos des Zielunternehmens. Das Deckblatt trägt keine Argumente; die stehen im Anschreiben. Wer hier einen Slogan über sich setzt, wirkt wie eine Werbeanzeige.

Das Datum gehört ins Anschreiben, nicht aufs Deckblatt. Eine Unterschrift ebenfalls nicht.

Foto: Regeln und AGG

Die Bundesagentur schreibt, ein Bewerbungsfoto sei nicht zwingend erforderlich. Wenn du eines nutzt, soll es vom Fotografen stammen; Selfies und Passbilder aus dem Automaten rät sie ab. Auf dem Deckblatt sitzt es mittig oder rechts oben, im Hochformat, ohne Rahmen und ohne Schatten.

Die Freiwilligkeit hängt mit § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zusammen. Es soll Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Ein Foto verrät mehrere dieser Merkmale auf einen Blick. Deshalb gilt es als freiwillig, und deshalb fehlen auf dem Deckblatt auch Geburtsdatum und Familienstand. Wer eines beilegt, sollte sicher sein, dass es professionell wirkt.

Reihenfolge der Unterlagen und PDF

Die Bundesagentur empfiehlt diese Abfolge: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Bescheinigungen. Deckblatt und Anlagenverzeichnis sind optional. In der Praxis liegt das Deckblatt direkt hinter dem Anschreiben, weil das Anschreiben als Brief lose obenauf liegt und das Deckblatt die eigentliche Mappe eröffnet. In der PDF-Datei gilt dieselbe Reihenfolge: Anschreiben, Deckblatt, Lebenslauf, Anlagen.

Für den Versand wandelst du jedes Dokument in ein PDF um und fügst alle zu einer Gesamtdatei zusammen, so rät es die Bundesagentur. Die Datei bekommt deinen Namen: „Bewerbung_Nachname_Vorname.pdf“. Zeugnisse scannst du ein; Originale bleiben bei dir.

Gestaltung

Dieselbe Schriftart und dieselben Farben wie im Anschreiben und Lebenslauf. Die Überschrift „Bewerbung“ darf größer sein, etwa 24 Punkt, der Rest in 11 oder 12 Punkt. Viel Weißraum, keine Rahmen, keine Cliparts. Farbige Balken oder eine Linie unter dem Namen sind erlaubt, wenn sie sich im Lebenslauf wiederholen.

Prüf das Deckblatt zum Schluss in der Seitenvorschau: Stellenbezeichnung richtig geschrieben, Firmenname korrekt, Telefonnummer aktuell. Ein Tippfehler auf der ersten Seite ist der teuerste der ganzen Mappe. Wer sich auf mehrere Stellen bewirbt, legt das Deckblatt als Vorlage an und tauscht je Bewerbung nur die drei Zeilen zur Stelle aus; der Rest bleibt gleich.

Häufige Fragen

Ist ein Deckblatt Pflicht?

Nein. Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet es als freiwillig. Bei E-Mail-Bewerbungen kannst du es weglassen.

Wo kommt das Deckblatt hin?

Zwischen Anschreiben und Lebenslauf, in der Mappe wie in der PDF-Datei.

Muss ein Foto auf das Deckblatt?

Nein. Das Foto ist freiwillig. Wenn du eines nutzt, gehört es entweder auf das Deckblatt oder in den Lebenslauf, nicht auf beides.

Gehört das Anlagenverzeichnis auf das Deckblatt?

Ja, das ist der übliche Platz. Ein eigenes Anlagenverzeichnis lohnt nach Angaben der Bundesagentur nur bei vielen Dokumenten.

Was steht in der Zeile „Bewerbung als“?

Die Stellenbezeichnung wörtlich aus der Anzeige, dazu Firma, Ort und, falls vorhanden, die Kennziffer.

Darf ich Geburtsdatum und Familienstand aufs Deckblatt schreiben?

Du darfst, musst aber nicht. Das Geburtsdatum verrät das Alter, eines der Merkmale aus § 1 AGG. Auf dem Deckblatt haben beide Angaben nichts verloren; das Geburtsdatum steht, wenn überhaupt, im Lebenslauf.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Bewerbungsunterlagen – das gehört rein
Bundesagentur für Arbeit: Den perfekten Lebenslauf erstellen
§ 1 AGG – Ziel des Gesetzes

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.


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