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Hilfeplan Vorlage Jugendamt: Aufbau nach § 36 SGB VIII

Kurzantwort: Den Hilfeplan stellt das Jugendamt gemeinsam mit den Eltern und dem Kind auf. Grundlage ist § 36 Abs. 2 SGB VIII. Er hält den Bedarf, die Hilfeart, die Leistungen und die Ziele fest und wird regelmäßig überprüft, in der Praxis meist halbjährlich. Die Vorlage unten zeigt alle Felder mit Ausfüllhilfe. Das Jugendamt nutzt eigene Formulare, die Vorlage hilft dir, das Gespräch vorzubereiten und das Ergebnis zu prüfen.

Ein Hilfeplan entsteht, wenn das Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für längere Zeit bewilligt. Eltern sehen das Dokument oft erst im Hilfeplangespräch und sollen es am Ende unterschreiben. Wer vorher weiß, was drinsteht, kann mitreden.

Eine amtliche Vorlage gibt es nicht. Jedes Jugendamt arbeitet mit eigenen Vordrucken, die sich im Aufbau ähneln, weil das Gesetz die Inhalte vorgibt. Dieser Artikel zeigt diese Inhalte als Vorlage und erklärt die Paragrafen dahinter.

Was § 36 SGB VIII verlangt

§ 36 Abs. 2 SGB VIII: „Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist.“ Drei Pflichtinhalte stehen damit fest: Bedarf, Hilfeart, Leistungen. Dazu kommt die regelmäßige Überprüfung.

Vor der Entscheidung müssen Eltern und Kind nach § 36 Abs. 1 beraten und auf mögliche Folgen für die Entwicklung des Kindes hingewiesen werden, in verständlicher Form. Hat das Kind Geschwister, soll die Geschwisterbeziehung berücksichtigt werden. Bei Hilfen außerhalb der Familie verlangt § 37c SGB VIII zusätzlich, dass der Stand der Perspektivklärung im Hilfeplan steht: Rückkehr in die Familie oder dauerhafte andere Lebensperspektive.

Wer am Hilfeplan mitwirkt

Das Jugendamt hat die Federführung. Am Tisch sitzen die Personensorgeberechtigten, das Kind oder der Jugendliche in altersgemäßer Form und die fallführende Fachkraft. Kinder sind nach § 8 SGB VIII entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen Entscheidungen zu beteiligen.

§ 36 Abs. 3 SGB VIII holt weitere Personen dazu: Wer bei der Durchführung der Hilfe tätig wird, also der freie Träger, die Familienhelferin oder die Einrichtung, ist an Aufstellung und Überprüfung zu beteiligen. Öffentliche Stellen wie die Schule sollen beteiligt werden, soweit das für die Bedarfsfeststellung nötig ist. Bei Hilfen nach § 35a soll die Person mitwirken, die die fachliche Stellungnahme abgegeben hat, meist eine Kinder- und Jugendpsychiaterin.

Eltern haben nach § 5 SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen den Trägern. Das Jugendamt muss darauf hinweisen. Wünschen soll entsprochen werden, sofern keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen.

Die Vorlage

Hilfeplan nach § 36 SGB VIII

Jugendamt: [Name, Anschrift] · Fallführende Fachkraft: [Name, Telefon] · Aktenzeichen: [Nummer]
Datum des Hilfeplangesprächs: [TT.MM.JJJJ] · [Erstaufstellung / Fortschreibung Nr. …]

1. Kind oder Jugendliche(r)
Name: [Vorname Nachname] · geboren am: [TT.MM.JJJJ] · Anschrift: [Straße, PLZ Ort]
Personensorgeberechtigte: [Name, Anschrift, Telefon]
Weitere Beteiligte: [Kita/Schule, Träger, Ärztin, Vertrauensperson]

2. Anlass und bisheriger Verlauf
[Wer hat die Hilfe wann angeregt? Welche Hilfen gab es bisher, mit welchem Ergebnis?]

3. Feststellung des Bedarfs
Sicht der Eltern: [Was belastet den Alltag, was soll sich ändern?]
Sicht des Kindes/Jugendlichen: [in eigenen Worten]
Sicht der Fachkräfte: [Beobachtungen aus Kita, Schule, Träger]
Stärken und Ressourcen der Familie: [Großeltern, Verein, stabile Beziehungen]

4. Ziele
Ziel 1: [konkret und überprüfbar, z. B. „Lena besucht die Schule bis zum … an vier von fünf Tagen“] · Woran erkennen wir die Erreichung: [Kriterium]
Ziel 2: [ … ] · Zeitraum: [bis TT.MM.JJJJ]

5. Art der Hilfe und Leistungen
Hilfeart: [z. B. § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe / § 32 Tagesgruppe / § 35a Eingliederungshilfe]
Umfang: [Stunden pro Woche] · Beginn: [TT.MM.JJJJ] · voraussichtliche Dauer: [Monate]
Leistungserbringer: [Träger, Ansprechperson, Telefon]

6. Wer trägt was bei
Eltern: [z. B. wöchentliches Gespräch mit der Familienhelferin]
Kind/Jugendliche(r): [ … ]
Fachkraft des Trägers: [ … ]
Kita/Schule: [ … ]

7. Überprüfung
Nächstes Hilfeplangespräch: [TT.MM.JJJJ] · Zwischenbericht des Trägers bis: [TT.MM.JJJJ]

8. Hinweise
Beratung nach § 36 Abs. 1 SGB VIII erfolgt am: [Datum] · Hinweis auf das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII: [ja/nein]
Abweichende Auffassungen: [Wer sieht was anders?]

Unterschriften: [Personensorgeberechtigte] · [Kind/Jugendliche(r)] · [Fachkraft Jugendamt] · [Leistungserbringer]

So füllst du die Felder aus

Bedarf. Beschreibe Situationen: „Lena schreit morgens 30 Minuten und geht dann nicht in die Schule.“ Etiketten wie „Lena ist schwierig“ helfen niemandem weiter. Die Sicht des Kindes gehört in seinen eigenen Worten hinein.

Ziele. Jedes Ziel braucht ein Kriterium, an dem alle beim nächsten Gespräch ablesen können, ob es erreicht ist. Zwei bis vier Ziele reichen. Zehn Ziele erreicht niemand.

Hilfeart. Die Hilfen zur Erziehung stehen in den §§ 28 bis 35 SGB VIII: Erziehungsberatung (§ 28), soziale Gruppenarbeit (§ 29), Erziehungsbeistand (§ 30), Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31), Tagesgruppe (§ 32), Vollzeitpflege (§ 33), Heimerziehung (§ 34) und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). Nach § 27 Abs. 2 dürfen Hilfearten kombiniert werden.

Abweichende Auffassungen. Du musst nichts unterschreiben, was du nicht so siehst. Lass deine Sicht als abweichende Auffassung protokollieren. Die Unterschrift bestätigt nur, dass das Protokoll das Gespräch richtig wiedergibt.

Hilfeplan in Kita und Schule

Kitas und Schulen stellen keinen eigenen Hilfeplan auf. Sie liefern die Beobachtungen, auf denen der Bedarf beruht, und sind nach § 36 Abs. 3 SGB VIII zu beteiligen, wenn sie bei der Hilfe mitwirken. Typisch ist das bei der Eingliederungshilfe nach § 35a, etwa wenn eine Integrationskraft in der Kita arbeitet.

Was die Kita fürs Hilfeplangespräch vorbereitet: einen Entwicklungsbericht mit Beobachtungszeitraum, Beobachtungen zu Sprache, Motorik, Sozialverhalten und Spiel, den bisherigen Fördermaßnahmen und einer Einschätzung, welche Unterstützung das Kind im Kita-Alltag braucht. Bewertungen wie „auffällig“ ohne Beispiel nützen niemandem. Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung läuft die Eingliederungshilfe über den Träger nach SGB IX; dort heißt das Verfahren Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX).

Kosten und selbst beschaffte Hilfe

§ 36a Abs. 1 SGB VIII: Das Jugendamt trägt die Kosten grundsätzlich nur, wenn die Hilfe auf Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans erbracht wird. Wer sich eine Hilfe selbst sucht, ohne das Jugendamt vorher einzuschalten, bleibt nach Abs. 3 in der Regel auf den Kosten sitzen. Erziehungsberatung nach § 28 darf nach Abs. 2 direkt in Anspruch genommen werden.

Häufige Fragen

Wie oft wird der Hilfeplan fortgeschrieben?

Das Gesetz sagt „regelmäßig“. In der Praxis findet das Hilfeplangespräch etwa halbjährlich statt, bei Bedarf früher.

Muss ich den Hilfeplan unterschreiben?

Nein. Die Unterschrift bestätigt das Protokoll. Wer anderer Meinung ist, lässt das als abweichende Auffassung eintragen oder unterschreibt nicht.

Darf ich jemanden mitbringen?

Ja. Eine Vertrauensperson darf dich begleiten. Sag dem Jugendamt vorher Bescheid.

Gibt es eine amtliche Hilfeplan-Vorlage zum Download?

Nein. Jedes Jugendamt nutzt eigene Vordrucke. Die Inhalte gibt § 36 Abs. 2 SGB VIII vor, deshalb ähneln sich die Formulare.

Was ist der Unterschied zum Gesamtplan?

Der Hilfeplan gehört zur Jugendhilfe nach SGB VIII. Der Gesamtplan nach § 117 SGB IX gehört zur Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.


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