Contract of Feu of 1836

Kündigungsschreiben nach Elternzeit: Muster und Fristen nach BEEG

Kurzantwort: Willst du zum Ende der Elternzeit kündigen, gilt nach § 19 BEEG eine Frist von drei Monaten, unabhängig von deinem Arbeitsvertrag. Während der Elternzeit kannst du jederzeit mit deiner normalen Frist kündigen, in der Regel vier Wochen zum 15. oder Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB. Die Kündigung braucht nach § 623 BGB Papier und deine eigenhändige Unterschrift. Das Muster unten deckt beide Fälle ab.

Viele Eltern wissen schon in der Elternzeit, dass sie nicht zurückkehren werden. Der Betrieb liegt zu weit weg, die Arbeitszeiten passen nicht mehr zur Kita, oder ein neuer Job wartet. Dann stellt sich die Frage, wann und wie die Kündigung raus muss, damit das Arbeitsverhältnis pünktlich mit der Elternzeit endet und du keinen Tag zurück in den alten Betrieb musst.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt genau diesen Fall mit einer eigenen Frist. Wer sie verpasst, muss nach der Elternzeit noch bis zum regulären Kündigungstermin arbeiten oder Resturlaub einsetzen. Dieser Artikel zeigt die Fristen, das Muster und die Punkte, die du vor dem Absenden klären solltest.

Die beiden Wege und ihre Fristen

Kündigung zum Ende der Elternzeit: § 19 BEEG lautet: „Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.“ Endet deine Elternzeit am 31. Mai, muss die Kündigung spätestens am 28. Februar beim Arbeitgeber sein. Das Familienportal des Bundes bestätigt, dass diese Sonderfrist unabhängig davon gilt, wie lange die angemeldete Elternzeit dauert.

Kündigung während der Elternzeit zu einem früheren Termin: Hier gilt die normale Frist aus deinem Arbeits- oder Tarifvertrag, sonst § 622 Abs. 1 BGB mit vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das Arbeitsverhältnis endet dann mitten in der Elternzeit. Das Elterngeld läuft davon unberührt weiter, weil es nicht am Arbeitsverhältnis hängt.

Kündigung nach dem Ende der Elternzeit: Bist du schon zurück im Betrieb, gilt wieder die reguläre Frist. Die Sonderfrist aus § 19 BEEG greift nur, wenn der Endtermin der Kündigung mit dem Ende der Elternzeit zusammenfällt.

Das Muster: Kündigung zum Ende der Elternzeit

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Personalnummer [Nummer]

[Arbeitgeber]
[Personalabteilung / Geschäftsführung]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Arbeitsvertrags vom [Datum] zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau [Nachname], sehr geehrter Herr [Nachname],

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis gemäß § 19 BEEG zum Ende meiner Elternzeit am [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung und den Beendigungstermin. Ich bitte außerdem um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, um die Abrechnung meines Resturlaubs aus der Zeit vor der Elternzeit sowie um die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

[eigenhändige Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Für die Kündigung während der Elternzeit zu einem früheren Termin tauschst du den Betreff gegen „Kündigung meines Arbeitsvertrags vom [Datum]“ und den Kündigungssatz gegen „hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

Form und Zugang

§ 623 BGB verlangt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Eine E-Mail an die Personalabteilung ist wirkungslos, auch mit eingescannter Unterschrift. Du druckst den Brief, unterschreibst eigenhändig nach § 126 Abs. 1 BGB und sorgst für den Zugang.

Nach § 130 Abs. 1 BGB wirkt die Kündigung erst, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht. Bei der Drei-Monats-Frist zählt der Tag des Zugangs. Gib den Brief persönlich ab und lass dir eine Kopie mit Datum quittieren, oder schick ihn als Einwurfeinschreiben mit ausreichend Puffer.

Kündigungsschutz: Was der Arbeitgeber darf

Dein eigenes Kündigungsrecht ist von der Elternzeit nicht eingeschränkt. Anders beim Arbeitgeber: Nach § 18 BEEG darf er während der Elternzeit nicht kündigen. Der Schutz beginnt mit der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag. Ausnahmen muss die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde genehmigen, etwa bei Insolvenz oder Betriebsstilllegung.

Mit dem letzten Tag der Elternzeit endet dieser Schutz. Laut Familienportal besteht er auch nicht zwischen zwei getrennten Elternzeitabschnitten. Ab dem ersten Arbeitstag danach gilt nur noch der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Sperrzeit und Meldung bei der Agentur für Arbeit

Wer selbst kündigt und danach Arbeitslosengeld beantragt, riskiert nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit von zwölf Wochen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Fehlende Kinderbetreuung zu den verlangten Arbeitszeiten kann ein wichtiger Grund sein, wird aber im Einzelfall geprüft. Lass dir das vor der Kündigung von der Agentur für Arbeit schriftlich bestätigen.

Nach § 38 Abs. 1 SGB III musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Bei der Kündigung zum Ende der Elternzeit fällt dieser Termin auf denselben Tag wie der späteste Zugang der Kündigung. Erledige beides zusammen.

Resturlaub, Zeugnis, Teilzeit

Der Urlaub aus der Zeit vor der Elternzeit bleibt erhalten. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder direkt danach, muss der Arbeitgeber ihn nach § 17 Abs. 3 BEEG abgelten. Nach § 17 Abs. 1 BEEG darf er den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, außer du arbeitest in der Elternzeit in Teilzeit bei ihm weiter. Frag die Abrechnung im Kündigungsschreiben gleich an.

Ein qualifiziertes Zeugnis steht dir zu. Wer statt der Kündigung lieber in Teilzeit zurückkehren möchte, stellt den Antrag nach § 15 BEEG, bevor er kündigt. Eine Kündigung lässt sich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zurücknehmen.

Häufige Fragen

Kann ich während der Elternzeit mit normaler Frist kündigen?

Ja. Die Drei-Monats-Frist aus § 19 BEEG gilt nur für die Kündigung zum Ende der Elternzeit. Zu jedem früheren Termin gilt deine vertragliche oder die gesetzliche Frist.

Was passiert, wenn ich die Drei-Monats-Frist verpasse?

Dann endet das Arbeitsverhältnis erst zum nächsten zulässigen Termin nach der Elternzeit. Du müsstest bis dahin arbeiten, Resturlaub nehmen oder mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen.

Verliere ich das Elterngeld, wenn ich kündige?

Nein. Das Elterngeld hängt an der Betreuung des Kindes und an deinem Einkommen vor der Geburt; ob das Arbeitsverhältnis weiterläuft, spielt dafür keine Rolle.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. Die ordentliche Kündigung braucht keinen Grund. Für die Frage der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann ein Grund später trotzdem wichtig werden.

Reicht eine E-Mail an die Personalabteilung?

Nein. § 623 BGB schließt die elektronische Form aus. Nur ein eigenhändig unterschriebener Brief beendet das Arbeitsverhältnis.

Darf mir der Arbeitgeber nach der Elternzeit sofort kündigen?

Der Sonderkündigungsschutz endet mit der Elternzeit. Danach gelten die normalen Regeln, in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten also das Kündigungsschutzgesetz.

Quellen

§ 19 BEEG – Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 18 BEEG – Kündigungsschutz
Familienportal des Bundes: Kann mein Arbeitgeber mir während der Elternzeit kündigen?
§ 623 BGB – Schriftform der Kündigung

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.


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