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Kündigungsschreiben in der Probezeit: Muster und 2-Wochen-Frist

Veröffentlicht am 11.09.2026 · Lesezeit 6 Min.

Kurzantwort: In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, ohne festen Termin zum Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Das Kündigungsschreiben braucht Papier und eine eigenhändige Unterschrift (§ 623 BGB), eine E-Mail reicht nicht. Einen Grund musst du nicht nennen. Das Muster unten passt für beide Seiten.

Die Probezeit ist die Phase, in der beide Seiten schnell wieder auseinandergehen können. Der Arbeitnehmer merkt, dass die Stelle nicht passt. Der Arbeitgeber merkt, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert. Für beide gilt dieselbe kurze Frist, und für beide gilt dieselbe strenge Form.

Die kurze Frist verführt zur Nachlässigkeit. Wer per WhatsApp oder E-Mail kündigt, hat rechtlich gar nicht gekündigt. Wer das Datum falsch berechnet, hängt zwei Wochen länger im Vertrag oder zahlt zwei Wochen länger Gehalt. Deshalb stehen hier die rechtlichen Punkte mit Paragraf, dann das Muster.

Die Frist: zwei Wochen, jeder Tag ist möglich

§ 622 Abs. 3 BGB sagt: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ Drei Dinge folgen daraus.

Erstens muss die Probezeit im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag vereinbart sein. Ohne Vereinbarung gilt die normale Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB. Zweitens gibt es keinen festen Kündigungstermin. Kündigst du am Dienstag, endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen später am Dienstag. Drittens beginnt die Frist erst mit dem Zugang beim Empfänger (§ 130 Abs. 1 BGB). Das Datum auf dem Brief spielt für die Berechnung keine Rolle.

Die DGB-Jugend weist auf einen Punkt hin, den viele übersehen: Entscheidend ist, dass die Kündigung innerhalb der sechs Monate zugeht. Das Ende der Frist darf nach dem Ende der Probezeit liegen. Eine Kündigung am letzten Probezeittag mit zwei Wochen Frist ist also wirksam.

Die Form: Papier und Unterschrift

§ 623 BGB verlangt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Schriftform heißt nach § 126 BGB: eigenhändige Namensunterschrift auf dem Dokument. E-Mail, SMS, Messenger, Fax und eingescannte Unterschriften erfüllen das nicht. Eine so ausgesprochene Kündigung ist nichtig, das Arbeitsverhältnis läuft weiter.

Ein Grund muss nicht in den Brief. In den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht (§ 1 Abs. 1 KSchG), der Arbeitgeber braucht also keine soziale Rechtfertigung. Für den Arbeitnehmer gilt ohnehin: Er darf jederzeit ohne Grund kündigen.

Das Muster für Arbeitnehmer

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Firma]
[Ansprechpartner oder Personalabteilung]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom [Datum des Arbeitsvertrags] innerhalb der vereinbarten Probezeit ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Wochen zum [Datum, mindestens zwei Wochen nach Zugang], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und um die Abrechnung meines Resturlaubs.

Mit freundlichen Grüßen

[eigenhändige Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Variante für Arbeitgeber

[Firma, Anschrift]

[Vorname Nachname des Arbeitnehmers]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

Sehr geehrte/r [Frau/Herr Nachname],

hiermit kündigen wir das mit Ihnen am [Datum] geschlossene Arbeitsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit ordentlich und fristgerecht zum [Datum, mindestens zwei Wochen nach Zugang], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

[Falls ein Betriebsrat besteht:] Der Betriebsrat wurde am [Datum] nach § 102 BetrVG angehört.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich unverzüglich, spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und Beendigung weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis zu erfolgen (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Mit freundlichen Grüßen

[eigenhändige Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person]
[Name, Funktion]

Was Arbeitgeber trotz Probezeit beachten müssen

Auch ohne Kündigungsschutz nach dem KSchG gelten drei Regeln vom ersten Tag an.

Betriebsrat: § 102 Abs. 1 BetrVG sagt: „Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. […] Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.“ Das gilt auch in der Probezeit.

Schwangerschaft: § 17 MuSchG verbietet die Kündigung während der Schwangerschaft und bis mindestens vier Monate nach der Entbindung, sofern der Arbeitgeber davon weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung erfährt. Die Probezeit ändert daran nichts.

Willkür: Die DGB-Jugend weist darauf hin, dass willkürliche Kündigungen auch in der Probezeit unzulässig sind. Der Arbeitnehmer muss die Willkür allerdings beweisen, was selten gelingt.

Sonderfall Ausbildung

Für Auszubildende gilt § 22 BBiG. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis „jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden“. Es gibt also keine zwei Wochen, die Kündigung wirkt sofort. Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. Auch hier gilt: schriftlich, elektronische Form ausgeschlossen. Nach der Probezeit können Azubis nur noch mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln wollen, und müssen den Grund angeben.

Nach der Kündigung: drei Termine

Arbeitsuchend melden: Nach § 38 Abs. 1 SGB III spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. In der Probezeit trifft immer die Drei-Tage-Regel. Die Meldung geht online, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit.

Sperrzeit prüfen: Wer selbst kündigt, riskiert nach § 159 SGB III eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor. Wer vor der Eigenkündigung eine neue Stelle hat, ist davon nicht betroffen.

Zeugnis anfordern: § 109 GewO gibt jedem Arbeitnehmer bei Beendigung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Verlangen mit Angaben zu Leistung und Verhalten. Auch nach vier Wochen Probezeit.

Häufige Fragen

Kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?

Nur mit wichtigem Grund nach § 626 BGB, etwa bei ausbleibendem Gehalt oder schweren Pflichtverletzungen. Die normale Kündigung in der Probezeit braucht zwei Wochen Frist.

Zählt der Tag des Zugangs mit?

Nein. Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang. Geht die Kündigung am 3. zu, endet das Arbeitsverhältnis am 17. Rechne einen Puffertag ein, wenn du per Post schickst.

Darf der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

§ 622 Abs. 3 BGB begrenzt die verkürzte Frist auf sechs Monate. Eine längere Probezeit ändert die Frist nach sechs Monaten nicht mehr, dann gilt § 622 Abs. 1 oder 2 BGB.

Muss ich die Kündigung persönlich abgeben?

Nein, aber du brauchst einen Nachweis über den Zugang. Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Einwurfeinschreiben sind die üblichen Wege. Ein Zeuge bei der Übergabe hilft zusätzlich.

Bekomme ich in der Probezeit Resturlaub ausgezahlt?

Für jeden vollen Monat entsteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Nicht genommener Urlaub wird bei Beendigung abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Gilt die Zwei-Wochen-Frist auch bei Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag darf nach Angaben der DGB-Jugend eine noch kürzere Frist vorsehen. Sieh im Tarifvertrag nach, bevor du das Datum berechnest.

Quellen

§ 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
§ 623 BGB – Schriftform der Kündigung
DGB-Jugend: Wie schnell kann ich in der Probezeit gekündigt werden?
Bundesagentur für Arbeit: Wie Sie sich arbeitsuchend melden

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.


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