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Muster eidesstattliche Versicherung: Vorlage für Gericht, Notar

Kurzantwort: Die eidesstattliche Versicherung ist die amtliche Bezeichnung für die Versicherung an Eides statt. Sie begegnet dir in drei Verfahren: als Glaubhaftmachung vor Gericht nach § 294 ZPO, als Versicherung im Erbscheinverfahren nach § 352 Abs. 3 FamFG vor Gericht oder Notar und als Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher nach § 802c ZPO, die früher so hieß. Ein eigenes Muster brauchst du nur für die Glaubhaftmachung; die beiden anderen nehmen Notar und Gerichtsvollzieher zu Protokoll. Falsche Angaben kosten nach § 156 StGB bis zu drei Jahre.

Wer „eidesstattliche Versicherung“ hört, denkt oft an den alten Offenbarungseid. Den gibt es seit 2013 unter dem Namen Vermögensauskunft. Daneben lebt der Begriff in zwei Verfahren weiter, in denen du selbst formulieren oder unterschreiben musst: beim Erbschein und bei der Glaubhaftmachung vor Gericht.

Unten steht das Muster für den Fall, in dem du den Text selbst schreibst. Danach folgen die Formulierung, die der Notar im Erbscheinverfahren verlangt, und der Ablauf der Vermögensauskunft, damit du weißt, was auf dich zukommt.

Das Muster: Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung

Eidesstattliche Versicherung

In der Sache Vorname Nachname gegen Firma GmbH, Aktenzeichen 12 C 345/26, Amtsgericht Ort

Ich, Vorname Nachname, geboren am Datum, wohnhaft Straße Hausnummer, PLZ Ort, versichere an Eides statt:

Am 14.08.2026 gegen 18 Uhr habe ich das Schreiben der Firma GmbH vom 12.08.2026 in meinem Briefkasten vorgefunden. Der Briefkasten wird von mir täglich geleert. Ein früherer Zugang des Schreibens ist ausgeschlossen. Vom 1. bis 13.08.2026 befand ich mich in Urlaub; die Nachbarin Frau … hat den Briefkasten in dieser Zeit für mich geleert und mir die Post am 14.08.2026 übergeben.

Ich bin darüber belehrt worden, dass die vorsätzliche Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung nach § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe und die fahrlässige Abgabe nach § 161 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Ich habe die Erklärung sorgfältig geprüft und versichere, dass sie richtig und vollständig ist.

Ort, Datum

Unterschrift

Das Muster taugt für Anträge auf einstweilige Verfügung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Prozesskostenhilfe oder als Anlage zum Schriftsatz eines Anwalts. Schreibe nur, was du selbst wahrgenommen hast. Was dir andere erzählt haben, kennzeichnest du als „nach Auskunft von“.

Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO

Im Zivilprozess muss vieles nicht bewiesen, nur glaubhaft gemacht werden. § 294 ZPO erlaubt dafür alle Beweismittel und ausdrücklich die Versicherung an Eides statt. Das Gericht muss den Sachverhalt danach für überwiegend wahrscheinlich halten. Die Versicherung ersetzt also die Zeugenaussage, wenn keine Zeit für eine Beweisaufnahme bleibt.

Abgegeben wird sie gegenüber dem Gericht, also einer zuständigen Stelle im Sinne des § 156 StGB. Anders als bei einer Erklärung gegenüber einer Versicherung oder einem Vermieter ist eine Falschangabe hier eine Straftat. Lass den Text vor der Abgabe von deinem Anwalt lesen; er weiß, welche Tatsache das Gericht braucht.

Erbschein: Die Versicherung vor Gericht oder Notar

Wer einen Erbschein beantragt, muss nach § 352 Abs. 1 und 2 FamFG unter anderem Todeszeitpunkt, letzten Aufenthalt, Verwandtschaftsverhältnis, vorhandene Testamente und die Größe seines Erbteils angeben. Nach § 352 Abs. 3 FamFG hat er vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt zu versichern, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht.

Ein eigenes Muster brauchst du dafür nicht. Der Notar oder die Rechtspflegerin nimmt die Angaben in ein Protokoll auf und liest die Versicherung vor. Deine Aufgabe ist die Vorbereitung: Sterbeurkunde, Familienstammbuch, Testamente, Namen und Adressen aller Miterben. Das Nachlassgericht kann die Versicherung nach § 352 Abs. 3 Satz 4 FamFG erlassen, wenn es sie für unnötig hält, etwa bei einem notariellen Testament.

Vermögensauskunft: die frühere eidesstattliche Versicherung

Bei der Zwangsvollstreckung einer Geldforderung muss der Schuldner nach § 802c ZPO dem Gerichtsvollzieher alle Vermögensgegenstände angeben, dazu Verkäufe an nahestehende Personen der letzten zwei Jahre und Schenkungen der letzten vier Jahre. Nach § 802c Abs. 3 ZPO versichert er zu Protokoll an Eides statt, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Daher der alte Name.

Der Ablauf ist in § 802f ZPO geregelt: Der Gerichtsvollzieher fordert zur Zahlung auf, wartet mindestens zwei Wochen und lädt dann zum Termin. Wer nicht erscheint, riskiert einen Haftbefehl. Die Abgabe wird nach § 882b ZPO im Schuldnerverzeichnis eingetragen und nach § 882e ZPO erst nach drei Jahren gelöscht. Eine erneute Auskunft muss der Schuldner nach § 802d ZPO innerhalb von zwei Jahren nur abgeben, wenn ein Gläubiger eine wesentliche Veränderung glaubhaft macht.

Das Formular stellt der Gerichtsvollzieher. Wer vor dem Termin steht, sollte mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung sprechen oder eine Schuldnerberatung aufsuchen; die Verbraucherzentralen vermitteln kostenlose Stellen.

Strafbarkeit

§ 156 StGB stellt die falsche Versicherung an Eides statt vor einer zuständigen Behörde unter Strafe: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. § 161 StGB senkt den Rahmen bei Fahrlässigkeit auf ein Jahr und lässt die Strafe entfallen, wenn die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt wird. Zuständige Stellen sind Gerichte, Notare, Gerichtsvollzieher und Behörden, denen ein Gesetz die Abnahme erlaubt. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist die eidesstattliche Versicherung dasselbe wie die eidesstattliche Erklärung?

Ja. Beide meinen die Versicherung an Eides statt. „Eidesstattliche Versicherung“ ist der Begriff der Gesetze und Gerichte.

Gibt es den Offenbarungseid noch?

Nein. Seit 2013 heißt das Verfahren Vermögensauskunft nach § 802c ZPO, mit derselben Versicherung zu Protokoll.

Wie lange steht man nach der Vermögensauskunft im Schuldnerverzeichnis?

Drei Jahre ab der Eintragungsanordnung, nach § 882e ZPO. Bei vollständiger Zahlung kann die Löschung früher beantragt werden.

Muss die eidesstattliche Versicherung für den Erbschein beim Notar abgegeben werden?

Vor Gericht oder vor einem Notar, nach deiner Wahl. Das Gericht kann darauf verzichten.

Reicht eine eidesstattliche Versicherung als Beweis?

Zur Glaubhaftmachung ja, als Vollbeweis nein. Im Hauptverfahren verlangt das Gericht Zeugen oder Urkunden.

Kann ich eine falsche Angabe korrigieren?

Ja, und du solltest es sofort tun. Bei fahrlässigen Fehlern bleibst du nach § 161 Abs. 2 StGB straffrei, wenn du rechtzeitig berichtigst.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.


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