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Kurzantwort: Ein Minijob ist 2026 eine Beschäftigung bis 603 Euro im Monat, bei 13,90 Euro Mindestlohn also rund 43 Stunden. Der Arbeitsvertrag ist formfrei, aber § 2 Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben. Minijobber haben nach § 4 TzBfG dieselben Rechte wie alle Arbeitnehmer: Urlaub, Lohnfortzahlung, Kündigungsfristen. Das Muster unten enthält alle Pflichtangaben.
Minijobs werden oft mit einem Handschlag vereinbart. Das ist rechtlich möglich und praktisch riskant, weil der Arbeitgeber den Nachweis der Vertragsbedingungen ohnehin schuldet und bei einer Prüfung durch den Zoll oder die Minijob-Zentrale die Arbeitszeitaufzeichnungen vorlegen muss.
Das Muster unten ist für gewerbliche Minijobs gedacht, also für Beschäftigungen bei Unternehmen, Vereinen oder Praxen. Für Haushaltshilfen in Privathaushalten gelten das Haushaltsscheck-Verfahren und niedrigere Abgaben, der Vertragsinhalt bleibt aber derselbe.
Das Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte
zwischen Firma, Anschrift (Arbeitgeber) und Vorname Nachname, Anschrift, Geburtsdatum (Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer)
§ 1 Beginn und Tätigkeit. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.11.2026 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Arbeitnehmerin wird als Verkaufshilfe eingestellt. Arbeitsort ist Filiale, Anschrift. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit.
§ 2 Arbeitszeit. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Woche, verteilt auf Dienstag und Donnerstag, jeweils 9 bis 14 Uhr. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber nach § 17 MiLoG aufgezeichnet.
§ 3 Vergütung. Der Stundenlohn beträgt 13,90 Euro brutto. Das monatliche Entgelt beträgt damit 602,33 Euro (Stundenlohn × Wochenstunden × 13 : 3). Es wird am letzten Werktag des Monats bargeldlos gezahlt. Überstunden werden mit dem Stundenlohn vergütet oder in Freizeit ausgeglichen. Das Entgelt darf die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten.
§ 4 Urlaub. Der Erholungsurlaub beträgt 8 Arbeitstage im Kalenderjahr (gesetzlicher Mindesturlaub anteilig nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche).
§ 5 Krankheit. Bei Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für bis zu sechs Wochen. Die Arbeitnehmerin zeigt die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich an.
§ 6 Rentenversicherung. Die Beschäftigung ist rentenversicherungspflichtig. Die Arbeitnehmerin trägt den Eigenanteil von derzeit 3,6 Prozent. Sie ist darüber informiert, dass sie sich nach § 6 Abs. 1b SGB VI durch schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen kann.
§ 7 Weitere Beschäftigungen. Die Arbeitnehmerin teilt dem Arbeitgeber jede weitere Beschäftigung und deren Umfang unverzüglich mit, da mehrere Minijobs zusammengerechnet werden.
§ 8 Kündigung. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Schlussbestimmungen. Änderungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ort, Datum
Arbeitgeber Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer
Die Zahlen für 2026
Die Geringfügigkeitsgrenze ist nach § 8 Abs. 1a SGB IV an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro seit dem 1. Januar 2026 ergibt das 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Nach Angaben der Minijob-Zentrale entspricht das etwa 43 Stunden im Monat.
Der Arbeitgeber zahlt pauschal 31,17 Prozent Abgaben, darin enthalten Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen und die Pauschsteuer von 2 Prozent nach § 40a Abs. 2 EStG. Der Minijobber zahlt nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent, wenn er sich nicht befreien lässt.
Ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist nach § 8 Abs. 1b SGB IV in höchstens zwei Monaten im Jahr erlaubt, jeweils bis zum doppelten Betrag. Krankheitsvertretung ja, geplante Weihnachtsschichten nein.
Was das Nachweisgesetz verlangt
§ 2 NachwG listet die Angaben, die der Arbeitgeber schriftlich niederlegen und unterschreiben muss: Namen und Anschriften, Beginn, bei Befristung das Ende, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Zusammensetzung und Fälligkeit des Entgelts, Arbeitszeit und Pausen, Urlaub, Kündigungsfristen und den Hinweis auf anwendbare Tarifverträge. Name, Entgelt und Arbeitszeit müssen spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen, die übrigen Punkte innerhalb von sieben Tagen beziehungsweise einem Monat.
Seit der Änderung des Gesetzes darf die Niederschrift auch in Textform übermittelt werden, etwa als PDF, wenn der Arbeitnehmer sie speichern und drucken kann und den Empfang bestätigt. Ausgenommen sind Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wie Bau, Gastronomie und Gebäudereinigung; dort bleibt es beim Papier. Ein unterschriebener Vertrag wie das Muster erfüllt die Pflicht in jedem Fall.
Rechte des Minijobbers
§ 4 TzBfG verbietet, Teilzeitkräfte wegen der Teilzeit schlechter zu behandeln. Der Urlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche; bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das acht Tage. Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber nach § 3 EFZG bis zu sechs Wochen weiter, an Feiertagen gilt das Feiertagsentgelt. Kündigungsfristen und Kündigungsschutzgesetz gelten wie bei Vollzeit.
Rentenversicherung: befreien oder nicht
Mit dem Eigenanteil von 3,6 Prozent, bei 603 Euro rund 22 Euro im Monat, erwirbt der Minijobber volle Beitragszeiten, unter anderem für die Erwerbsminderungsrente und für Riester-Verträge. Die Befreiung nach § 6 Abs. 1b SGB VI ist für die gesamte Dauer der Beschäftigung bindend. Bei mehreren Minijobs kann sie nur einheitlich beantragt werden. Wer Zweifel hat, fragt die Deutsche Rentenversicherung; bei Tarifbindung oder Betriebsrat sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht den Vertrag prüfen.
Häufige Fragen
Muss ein Minijob-Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Der Vertrag selbst nicht, der Nachweis der Bedingungen nach § 2 NachwG schon. Ein unterschriebener Vertrag erledigt beides.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub gilt anteilig nach den Arbeitstagen pro Woche.
Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen?
Ja. § 17 MiLoG verlangt für Minijobs die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer innerhalb von sieben Tagen und die Aufbewahrung für zwei Jahre.
Was passiert bei zwei Minijobs?
Sie werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über 603 Euro, wird der zweite Job sozialversicherungspflichtig.
Zahlt der Minijobber Lohnsteuer?
Meist nicht. Der Arbeitgeber führt die Pauschsteuer von 2 Prozent ab, der Verdienst taucht in der Steuererklärung nicht auf.
Quellen
- § 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung
- § 2 Nachweisgesetz Nachweispflicht
- § 6 SGB VI Versicherungsfreiheit und Befreiung
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Muster Kündigung Arbeitsvertrag: Vorlage für Arbeitnehmer
- Muster Darlehensvertrag privat: Vorlage mit allen Pflichtangaben
- Muster Nebenkostenabrechnung Mieter: Vorlage und Prüfung
Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.







