Inhalt
Kurzantwort: Deine Kündigung muss nach § 623 BGB auf Papier stehen und eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail, Fax oder WhatsApp sind unwirksam. Die gesetzliche Frist beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen. Einen Grund musst du nicht nennen. Das Muster unten enthält alles, was hineingehört.
Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist kurz. Drei Sätze reichen. Trotzdem scheitern viele daran, weil sie die falsche Form wählen oder die Frist falsch berechnen. Beides kostet im schlimmsten Fall einen Monat Gehalt beim neuen Arbeitgeber.
Unten steht das Muster für die ordentliche Kündigung. Danach zeige ich dir, wie du die Frist rechnest, wie du den Zugang beweist und was die Agentur für Arbeit zur Eigenkündigung sagt.
Das Muster: Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Firma GmbH
z. Hd. Personalabteilung / Geschäftsführung
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Ort, Datum
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Frau Nachname, sehr geehrter Herr Nachname,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis vom Datum des Arbeitsvertrags ordentlich und fristgerecht zum 31.10.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Ich bitte außerdem um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO sowie um die Auszahlung meines noch offenen Urlaubs, soweit er bis zum Ende nicht genommen werden kann.
Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
eigenhändige Unterschrift
Empfangsbestätigung: Erhalten am Datum — Unterschrift Arbeitgeber
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist deine Versicherung. Hast du dich beim Datum verrechnet, bleibt die Kündigung wirksam und endet zum richtigen Termin.
Die Frist richtig berechnen
§ 622 Abs. 1 BGB gibt dir vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind 28 Tage, kein Monat. Geht deine Kündigung am 10. September zu, sind die 28 Tage am 8. Oktober um, der nächste zulässige Termin ist der 15. Oktober. Geht sie am 20. September zu, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Oktober.
In der Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Frist von zwei Wochen, längstens sechs Monate lang. Danach greift die Vier-Wochen-Frist.
Die längeren Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB, etwa vier Monate nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit, gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Für dich gelten sie nur, wenn der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag das ausdrücklich so regelt. Nach § 622 Abs. 6 BGB darf deine Frist nie länger sein als die des Arbeitgebers. Prüfe deshalb zuerst den Vertrag, dann das Gesetz.
Form und Zugang: Wo die meisten Fehler passieren
§ 623 BGB verlangt die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Schriftform heißt nach § 126 BGB: Papier plus eigenhändige Unterschrift mit dem vollen Namen. Eine eingescannte Unterschrift, eine E-Mail oder eine Nachricht im Messenger beenden das Arbeitsverhältnis nicht.
Wirksam wird die Kündigung nach § 130 BGB mit dem Zugang beim Arbeitgeber. Am sichersten übergibst du sie persönlich und lässt dir den Empfang auf einer Kopie quittieren. Die zweite Wahl ist ein Bote, der den Inhalt kennt und den Einwurf bezeugen kann. Ein Einwurf-Einschreiben gilt als zugegangen, wenn es im Briefkasten liegt. Ein Übergabe-Einschreiben scheitert, wenn niemand annimmt.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wer selbst kündigt und danach Arbeitslosengeld beantragt, bekommt nach § 159 SGB III eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorlag. Die Agentur für Arbeit nennt als wichtige Gründe zum Beispiel den Umzug zum Partner nach einer Heirat oder eine Kündigung auf ärztlichen Rat. Den Grund musst du belegen.
Hast du bereits einen neuen Vertrag, spielt die Sperrzeit keine Rolle. Nur die Kündigungsfrist muss zum Starttermin passen, sonst bittest du den alten Arbeitgeber um eine einvernehmliche Verkürzung. Ohne Anschlussjob solltest du vor der Kündigung mit der Agentur sprechen. Nach § 38 SGB III musst du dich außerdem spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend melden, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung.
Was nach der Kündigung noch offen ist
Du hast nach § 109 GewO Anspruch auf ein Zeugnis, auf Wunsch mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Resturlaub nimmst du bis zum Ende oder bekommst ihn nach § 7 Abs. 4 BUrlG ausgezahlt. Bis zum letzten Tag arbeitest du normal weiter, es sei denn, der Arbeitgeber stellt dich frei. Ein Aufhebungsvertrag statt der Kündigung kann Vorteile haben, führt aber ebenso zur Sperrzeit und gehört vor der Unterschrift zu einem Anwalt oder zur Gewerkschaft.
Häufige Fragen
Muss ich in der Kündigung einen Grund nennen?
Nein. Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer braucht keine Begründung.
Kann ich meine Kündigung zurücknehmen?
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Einseitig geht das nach dem Zugang nicht mehr.
Kann ich fristlos kündigen?
Nur aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, etwa bei ausbleibendem Gehalt trotz Mahnung. Das ist ein Fall für anwaltliche Beratung.
Darf ich während der Kündigungsfrist krank sein?
Ja. Eine Krankschreibung ändert weder die Frist noch den Endtermin.
Was gilt, wenn im Vertrag drei Monate Frist stehen?
Dann gilt diese Frist, solange sie für den Arbeitgeber genauso lang ist. Eine längere Frist nur für dich ist nach § 622 Abs. 6 BGB unwirksam.
Zählt das Datum auf dem Brief oder der Zugang?
Der Zugang. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Schreiben erhält.
Quellen
- § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
- § 623 BGB Schriftform der Kündigung
- § 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld – Anspruch, Höhe, Dauer
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Muster Arbeitsvertrag Minijob 2026: Vorlage mit Pflichtangaben
- Vorlage Kündigung Fitnessstudio: Muster, Fristen und Sonderfälle
- Tanzschulvertrag kündigen: Anleitung und Muster
Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.







