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Kurzantwort: Du brauchst kein Word. Für den Arbeitsvertrag und die Wohnung zählt allein deine eigenhändige Unterschrift auf Papier (§ 623 BGB, § 568 BGB), ein handschriftlicher Brief reicht also. Abos, Handy, Strom und Fitnessstudio kündigst du in Textform, das heißt per E-Mail oder über den Kündigungsbutton (§ 126b BGB, § 312k BGB). Das Muster unten schreibst du von Hand ab oder kopierst es in ein kostenloses Programm.
Die Frage taucht ständig auf: Der Laptop hat kein Office, das Abo ist abgelaufen, oder du sitzt nur mit dem Handy da. Trotzdem muss die Kündigung heute noch raus. Die gute Nachricht steht im Gesetz. Kein Paragraf verlangt ein bestimmtes Programm. Das Gesetz kennt nur zwei Formen: die Schriftform mit Unterschrift und die Textform ohne Unterschrift.
Welche der beiden Formen für dich gilt, entscheidet der Vertrag, den du kündigen willst. Danach richtet sich, ob du einen Stift oder nur eine E-Mail-Adresse brauchst. Der Rest ist Handwerk: Muster abschreiben, Frist prüfen, Zugang sichern.
Welche Form das Gesetz verlangt
Arbeitsvertrag: § 623 BGB verlangt die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine E-Mail, eine PDF mit eingescannter Unterschrift oder eine WhatsApp-Nachricht beenden das Arbeitsverhältnis nicht. Nach § 126 Abs. 1 BGB muss die Urkunde „eigenhändig durch Namensunterschrift“ unterzeichnet sein. Ob der Text darüber gedruckt oder handgeschrieben ist, spielt keine Rolle.
Wohnung: § 568 Abs. 1 BGB: „Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.“ Also Papier plus Unterschrift aller Mieter, die im Vertrag stehen.
Abos, Handy, Strom, Fitnessstudio, Streaming: Hier reicht die Textform nach § 126b BGB, eine lesbare Erklärung mit deinem Namen auf einem dauerhaften Datenträger. Eine E-Mail erfüllt das. Die Verbraucherzentrale bestätigt mit Stand 25. November 2025, dass Anbieter für Verträge, die nach dem 30. September 2016 geschlossen wurden, keine strengere Form verlangen dürfen. Ausnahmen bleiben Miet- und Arbeitsverträge, notariell beurkundete Verträge und Finanzdienstleistungen wie Versicherungen.
Online abgeschlossene Dauerverträge: Seit dem 1. Juli 2022 muss der Anbieter nach § 312k BGB einen Kündigungsbutton mit der Aufschrift „Verträge hier kündigen“ anbieten, ohne Login erreichbar. Fehlt der Button, kannst du nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit ohne Frist kündigen.
Das Muster zum Abschreiben oder Kopieren
Der Text funktioniert für jeden Vertrag. Du tauschst nur den Betreff und die Vertragsdaten aus. Handschriftlich schreibst du ihn eins zu eins ab, in einem Programm kopierst du ihn.
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Name des Vertragspartners]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung des [Vertragsart, z. B. Mobilfunkvertrags] Nr. [Vertrags- oder Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich an die oben genannte Anschrift. Ich widerspreche einer stillschweigenden Verlängerung und widerrufe eine erteilte Einzugsermächtigung zum Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ rettet die Kündigung, wenn du dich beim Termin verrechnet hast. Sie wirkt dann zum nächsten zulässigen Datum statt gar nicht.
Fünf Wege ohne Word
1. Von Hand schreiben
Ein Blatt Papier, ein Kugelschreiber, leserliche Blockschrift für Adressen und Nummern. Das ist für Job und Wohnung sogar der sicherste Weg, weil die Unterschrift zwingend ohnehin von Hand sein muss. Schreib Datum und Vertragsnummer doppelt deutlich.
2. Kostenlose Office-Programme
LibreOffice und OpenOffice laufen auf Windows, Mac und Linux und öffnen wie speichern auch DOCX-Dateien. Du kopierst das Muster hinein, druckst, unterschreibst.
3. Im Browser
Google Docs, Microsoft Word im Web oder Office-Alternativen im Browser brauchen keine Installation. Ein Konto reicht. Als PDF exportieren, drucken, unterschreiben.
4. Am Handy
Die Notizen-App oder Pages auf dem iPhone, Google Docs auf Android. Drucken geht im Copyshop oder in der Stadtbibliothek direkt vom Handy. Ohne Drucker bleibt Weg 1.
5. E-Mail oder Kündigungsbutton
Bei Verträgen, für die Textform genügt, tippst du das Muster direkt in die E-Mail. Über den Kündigungsbutton füllst du die Felder aus; der Anbieter muss dir nach § 312k BGB den Eingang sofort elektronisch bestätigen. Diese Bestätigung speicherst du.
Unterschrift und Zugang: das zählt bei jeder Kündigung
Nach § 130 Abs. 1 BGB wird deine Kündigung erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Das Programm, mit dem du sie geschrieben hast, interessiert danach niemanden. Den Zugang musst du im Streitfall beweisen.
Beim Brief: persönlich abgeben und quittieren lassen, oder ein Zeuge wirft das Schreiben ein und notiert Datum und Uhrzeit. Das Einwurfeinschreiben ist die zweitbeste Lösung. Beim Übergabeeinschreiben riskierst du, dass niemand öffnet und der Brief zurückgeht.
Bei der E-Mail: Eingangsbestätigung anfordern, die gesendete Mail mit Datum aufbewahren, den Absender klar mit vollem Namen und Kundennummer angeben. Die Verbraucherzentrale rät bei wichtigen Verträgen zusätzlich zum Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht.
Die Frist gilt unabhängig vom Programm
Arbeitsvertrag: Grundfrist nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Dein Arbeits- oder Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen; die gelten dann.
Wohnung: Nach § 573c Abs. 1 BGB muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet der Vertrag zum Ablauf des übernächsten Monats. Zugang am 3. Oktober bedeutet Auszug zum 31. Dezember.
Verbraucherverträge: § 309 Nr. 9 BGB begrenzt die Erstlaufzeit auf zwei Jahre. Nach der Erstlaufzeit darf sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit verlängern, und du kannst ihn dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit darf höchstens einen Monat betragen.
Häufige Fragen
Reicht eine Kündigung als PDF mit eingefügter Unterschrift?
Für Abos und Handyverträge ja, weil Textform genügt. Für Arbeitsvertrag und Wohnung nein. § 623 BGB und § 568 BGB verlangen die Originalunterschrift auf Papier.
Darf ich die Kündigung komplett handschriftlich schreiben?
Ja. Das Gesetz verlangt in § 126 BGB nur die eigenhändige Namensunterschrift. Ein leserlicher handgeschriebener Brief ist genauso wirksam wie ein gedruckter.
Gilt eine Kündigung per WhatsApp?
Bei Verträgen in Textform grundsätzlich ja, weil der Chatverlauf ein dauerhafter Datenträger ist. Praktisch scheitert es oft am Nachweis, dass die Nachricht den richtigen Empfänger erreicht hat. E-Mail mit Eingangsbestätigung ist sicherer.
Was, wenn der Anbieter ein Formular verlangt?
Für Verträge ab dem 1. Oktober 2016 darf er das nicht. Nach der Verbraucherzentrale genügt deine Erklärung in Textform. Ein Formular darf er anbieten; verlangen darf er es nicht.
Muss ich einen Grund angeben?
Bei der ordentlichen Kündigung nein. Ein Grund gehört nur in die außerordentliche Kündigung, etwa nach einer Preiserhöhung oder einem Umzug ins Ausland beim Internetvertrag.
Kann ich die Kündigung ohne Drucker abschicken?
Bei Textform ja, per E-Mail oder Button. Bei Schriftform brauchst du Papier. Copyshops und Bibliotheken drucken vom Handy oder USB-Stick.
Quellen
§ 623 BGB – Schriftform der Kündigung (Bundesministerium der Justiz)
§ 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Verbraucherzentrale: Kündigung per E-Mail – darauf sollten Sie achten
§ 309 Nr. 9 BGB – Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
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Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.

Bella schreibt hier über Vorlagen und Vordrucke. Sie mag Fragen, auf die man abends noch schnell eine Antwort braucht, und schreibt sie so auf, dass man sie beim ersten Lesen versteht. Quellen stehen unter jedem Beitrag.






