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Kurzantwort: Eine Kündigung kann dir jeder schreiben, unterschreiben musst du sie bei Job und Wohnung selbst (§ 623, § 568, § 126 BGB). Kostenlos helfen die Musterbriefe der Verbraucherzentrale, für Gewerkschaftsmitglieder die DGB Rechtsschutz GmbH. Ein Anwalt darf für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro nehmen (§ 34 RVG), Beratungshilfe beim Amtsgericht kostet 15 Euro. Wer die Kündigung durch einen Bevollmächtigten abgeben lässt, legt die Vollmacht im Original bei, sonst kann der Empfänger sie nach § 174 BGB zurückweisen.
„Kündigung schreiben lassen“ meint zwei verschiedene Dinge. Manche wollen den Text nicht selbst formulieren, weil sie Angst vor Fehlern haben. Andere wollen, dass jemand anderes die Kündigung abgibt, weil sie krank sind, im Ausland oder den Kontakt mit dem Arbeitgeber meiden. Beides geht, beides hat Regeln.
Dieser Artikel zeigt, wer den Text kostenlos oder gegen Gebühr liefert, was das Gesetz zur Unterschrift sagt und wie eine Kündigung durch einen Bevollmächtigten aussieht, damit sie nicht an § 174 BGB scheitert.
Wer die Kündigung für dich schreibt
Verbraucherzentrale: Auf verbraucherzentrale.de stehen kostenlose Musterbriefe für Mobilfunk, Internet, Strom, Versicherungen und Abos als PDF und teils als interaktive Vorlage, die du am Bildschirm ausfüllst. Für Beratung im Einzelfall gibt es die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen vor Ort.
Gewerkschaft: Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft bekommen Rechtsberatung und Vertretung im Arbeits- und Sozialrecht über die DGB Rechtsschutz GmbH. Nach eigenen Angaben sind die Leistungen für Mitglieder kostenfrei; die Juristen bearbeiten rund 125.000 Fälle im Jahr. Wer kündigen will und unsicher ist, ob eine Sperrzeit droht oder ein Aufhebungsvertrag besser wäre, ist dort richtig.
Anwalt: § 34 RVG deckelt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern auf 190 Euro, für eine weitergehende Beratung oder ein schriftliches Gutachten auf 250 Euro. Das Aufsetzen eines Kündigungsschreibens fällt in der Regel unter die Beratung. Frag vorher nach dem Preis; die Beträge in § 34 RVG sind Obergrenzen, keine Festpreise.
Beratungshilfe: Wer die Kosten nicht aufbringen kann, beantragt beim Amtsgericht Beratungshilfe nach § 1 BerHG. Der Anwalt rechnet dann mit der Landeskasse ab, du zahlst nur die Beratungshilfegebühr von 15 Euro (Nr. 2500 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG), die der Anwalt auch erlassen kann.
Was niemand für dich erledigen kann
Bei Arbeitsvertrag und Mietvertrag verlangt das Gesetz Schriftform: § 623 BGB für das Arbeitsverhältnis, § 568 Abs. 1 BGB für die Wohnung. Schriftform heißt nach § 126 Abs. 1 BGB eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers. Aussteller ist die Person, die kündigt. Ein Anwalt kann den Text liefern, die Unterschrift bleibt deine. Bei Job und Wohnung gilt zusätzlich: Die elektronische Form ist beim Arbeitsvertrag ausgeschlossen, eine Mail vom Anwalt an den Arbeitgeber ist also wertlos.
Zwei Ausnahmen: Du kannst jemanden bevollmächtigen, die Kündigung in deinem Namen zu unterschreiben. Und bei Verträgen, für die Textform reicht (Abos, Mobilfunk, Fitnessstudio nach § 309 Nr. 13 BGB), darf der Beauftragte auch selbst per Mail kündigen, solange klar ist, für wen er handelt.
Kündigung durch einen Bevollmächtigten
§ 174 BGB ist die Falle. Der Paragraf sagt: Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter vornimmt, ist unwirksam, wenn er keine Vollmachtsurkunde vorlegt und der Empfänger das Geschäft deshalb unverzüglich zurückweist. Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Legt dein Bruder, dein Anwalt oder dein Partner die Vollmacht nicht im Original bei, kann der Arbeitgeber die Kündigung zurückweisen. Dann gilt sie als nie erklärt, und die Frist läuft weiter.
Die Vollmacht selbst ist nach § 167 Abs. 2 BGB formfrei, sie muss also nicht die Form der Kündigung haben. Trotzdem: Schreib sie auf Papier, unterschreib sie eigenhändig und gib das Original mit. Eine Kopie reicht für § 174 BGB nicht. Die Zurückweisung ist nur ausgeschlossen, wenn du den Empfänger vorher selbst über die Bevollmächtigung informiert hast.
Das Muster: Kündigung mit Vollmacht
Vollmacht
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Anschrift], bevollmächtige hiermit [Vorname Nachname des Bevollmächtigten], geboren am [Datum], wohnhaft [Anschrift], das zwischen mir und [Firma / Vermieter] bestehende [Arbeitsverhältnis / Mietverhältnis über die Wohnung Anschrift] in meinem Namen zu kündigen und alle damit verbundenen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
[Ort], [Datum]
[eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers]
[Vorname Nachname des Bevollmächtigten]
[Anschrift]
[Firma / Vermieter]
[Anschrift]
[Ort], [Datum]
Kündigung des [Arbeitsverhältnisses / Mietverhältnisses] von [Vorname Nachname]
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen und in Vollmacht von [Vorname Nachname], [Anschrift], kündige ich das mit Ihnen bestehende [Arbeitsverhältnis vom Datum / Mietverhältnis über die Wohnung Anschrift] ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Originalvollmacht liegt diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich an [Anschrift des Vollmachtgebers].
Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschrift des Bevollmächtigten]
[Vorname Nachname], als Bevollmächtigte/r
Anlage: Vollmacht im Original
Wann sich professionelle Hilfe lohnt
Für ein Abo oder den Handyvertrag reicht das Muster von der Verbraucherzentrale, ein Anwalt wäre Geldverschwendung. Anders sieht es aus, wenn Geld an der Kündigung hängt: Eigenkündigung im Job ohne neue Stelle (Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen nach § 159 SGB III), Kündigung während einer Krankschreibung, Kündigung einer Wohnung mit Nachmieterfrage oder Kündigung eines Vertrags mit hoher Restlaufzeit. In diesen Fällen bezahlst du den Anwalt oder die Gewerkschaft für die Frage, ob du überhaupt kündigen solltest. Der Text danach ist die kleinste Aufgabe.
Häufige Fragen
Darf ein Freund meine Kündigung schreiben und ich unterschreibe nur?
Ja. Wer den Text tippt, ist egal. Rechtlich zählt nur, wer unterschreibt und ob die Form stimmt.
Kann mein Anwalt die Kündigung beim Arbeitgeber abgeben?
Ja, mit Originalvollmacht in der Anlage. Ohne sie kann der Arbeitgeber nach § 174 BGB zurückweisen.
Was kostet ein Anwalt für ein Kündigungsschreiben?
Höchstens 190 Euro für das erste Beratungsgespräch, höchstens 250 Euro für eine weitergehende Beratung (§ 34 RVG). Das sind Obergrenzen, frag nach dem konkreten Preis.
Wer bekommt Beratungshilfe?
Wer nach § 1 BerHG die Mittel für eine Beratung nicht aufbringen kann, keine andere zumutbare Hilfe hat und das Anliegen nicht mutwillig ist. Der Antrag geht an das Amtsgericht.
Kann die Verbraucherzentrale meinen Arbeitsvertrag kündigen?
Nein. Die Verbraucherzentrale berät zu Verbraucherverträgen. Für Arbeitsrecht sind Gewerkschaft oder Anwalt zuständig.
Reicht eine Vollmacht per WhatsApp-Foto?
Für § 174 BGB nicht. Der Empfänger darf zurückweisen, wenn keine Urkunde im Original vorliegt. Gib das unterschriebene Papier mit.
Quellen
§ 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
§ 34 RVG – Beratung, Gutachten und Mediation
Verbraucherzentrale: Alle Musterbriefe
DGB Rechtsschutz GmbH: Die gewerkschaftliche Rechtsvertretung
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Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.







