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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Ein Kündigungsschreiben zum Arbeitsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis nur, wenn es schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. Das schreibt § 623 BGB vor, eine E-Mail oder SMS reicht nicht aus. Wer kündigt, muss außerdem die richtige Frist einhalten und das Schreiben rechtzeitig zustellen, sonst verschiebt sich der Beendigungstermin automatisch nach hinten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kündigung braucht Schriftform mit Originalunterschrift, digitale Formen sind unwirksam.
- Arbeitnehmer kündigen ordentlich mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Monatsende.
- Arbeitgeber müssen längere, nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Fristen beachten.
- Zugangsnachweis und Datum der Übergabe entscheiden darüber, ab wann die Frist läuft.
Warum das Kündigungsschreiben Schriftform braucht
Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Das Gesetz schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Ein Fax, eine eingescannte Unterschrift per E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger erfüllen diese Anforderung nicht. Fehlt die Schriftform, ist die Kündigung unwirksam, selbst wenn beide Seiten sie inhaltlich akzeptiert haben. Für die Praxis heißt das: Ein Brief mit Originalunterschrift, persönlich übergeben oder per Post verschickt, bleibt der einzig sichere Weg.
Ordentliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer gilt laut § 622 Absatz 1 BGB eine Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, solange der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag nichts anderes regelt. Viele Arbeitsverträge verlängern die Frist vertraglich, etwa auf einen Monat zum Monatsende. Der Arbeitsvertrag geht in diesem Fall der gesetzlichen Grundregel vor, solange die vereinbarte Frist für den Arbeitnehmer nicht länger ausfällt als die Frist, die für den Arbeitgeber gilt.
Kurzantwort: Ohne abweichende Vertragsklausel kündigst du als Arbeitnehmer mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Monatsende.
Gestaffelte Fristen für den Arbeitgeber
Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit nach § 622 Absatz 2 BGB. Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Mindestfristen.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist Arbeitgeber |
|---|---|
| bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Diese Fristen sind Mindestwerte. Ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann längere Fristen festlegen, kürzere Fristen zulasten des Arbeitnehmers sind dagegen nur in engen Ausnahmen erlaubt, etwa bei kurzfristiger Aushilfstätigkeit.
Kündigung in der Probezeit
Während der vereinbarten Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, gilt nach § 622 Absatz 3 BGB eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Diese kurze Frist gilt für beide Seiten gleichermaßen und muss nicht auf einen bestimmten Tag im Monat fallen. Ein Kündigungsschreiben in der Probezeit unterscheidet sich im Aufbau kaum von einer regulären Kündigung, nur die Frist ist kürzer.
Aufbau und Pflichtangaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben braucht mehrere feste Bestandteile. Fehlt eine Angabe, bleibt die Kündigung zwar meist trotzdem gültig, sorgt aber für unnötige Rückfragen.
- Vollständiger Name und Anschrift von Absender und Empfänger
- Ort und Datum der Erstellung
- Klare Formulierung als ordentliche Kündigung mit Bezug auf den Arbeitsvertrag
- Gewünschter oder gesetzlich korrekter Beendigungstermin
- Bitte um schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins
- Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Eigenhändige Unterschrift in blauer oder schwarzer Tinte
Wer unsicher ist, was genau in ein Kündigungsschreiben hineingehört, orientiert sich am besten an einer geprüften Vorlage und passt nur die persönlichen Daten sowie das Datum an.
Zugang und Fristbeginn richtig berechnen
Die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem tatsächlichen Zugang des Schreibens, nicht mit dem Datum auf dem Brief. Bei persönlicher Übergabe zählt der Tag der Übergabe, bei einem Einwurf in den Briefkasten der Zeitpunkt, zu dem der Empfänger üblicherweise seine Post leert. Ein Einschreiben mit Rückschein oder eine Zeugenübergabe schafft im Streitfall Klarheit. Wer die Kündigung erst kurz vor Monatsende zustellt, riskiert, dass sich der Beendigungstermin um einen ganzen Monat verschiebt.
Kurzantwort: Die Frist läuft ab dem Tag, an dem das Schreiben beim Empfänger tatsächlich ankommt, nicht ab dem Ausstellungsdatum.
Nach der Kündigung: Bestätigung und Zeugnis
Nach dem Versand lohnt sich eine schriftliche Kündigungsbestätigung des Arbeitgebers, denn sie legt den Beendigungstermin verbindlich fest. Parallel dazu lohnt sich der frühzeitige Hinweis auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, weil die Erstellung oft mehrere Wochen dauert. Arbeitnehmer sollten sich zudem innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Fazit
Ein Kündigungsschreiben zum Arbeitsvertrag wirkt nur mit Schriftform, korrekter Frist und nachweisbarem Zugang. Arbeitnehmer rechnen meist mit vier Wochen zum 15. oder Monatsende, Arbeitgeber mit längeren, gestaffelten Fristen. Wer Vorlage, Frist und Zustellweg sorgfältig prüft, vermeidet Streit um den genauen Beendigungstermin.
FAQ – Häufige Fragen
Reicht eine Kündigung per E-Mail beim Arbeitsvertrag aus?
Nein. § 623 BGB schließt die elektronische Form ausdrücklich aus, gültig ist nur ein unterschriebenes Papierschreiben.
Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Ohne abweichende Vertragsklausel gelten vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Gilt für den Arbeitgeber die gleiche Frist wie für den Arbeitnehmer?
Nein, die Frist des Arbeitgebers steigt mit der Betriebszugehörigkeit und kann bis zu sieben Monate betragen.
Muss die Kündigung eine Begründung enthalten?
Bei einer ordentlichen Kündigung braucht es keine Begründung, ein Hinweis auf die Vertragsgrundlage genügt.
Ab wann läuft die Kündigungsfrist?
Sie beginnt mit dem tatsächlichen Zugang beim Empfänger, nicht mit dem Datum auf dem Schreiben.
Welche Frist gilt in der Probezeit?
Während der vereinbarten Probezeit gilt für beide Seiten eine verkürzte Frist von zwei Wochen.
Kann eine mündliche Kündigung wirksam sein?
Nein, ohne die vorgeschriebene Schriftform mit Originalunterschrift bleibt eine mündliche Kündigung unwirksam.
Was passiert, wenn das Kündigungsschreiben zu spät zugestellt wird?
Der Beendigungstermin verschiebt sich dann auf den nächstmöglichen Termin, oft um einen vollen Monat.
Wer sollte die Kündigung persönlich übergeben?
Sinnvoll ist das bei kurzen Restfristen, weil ein Zeuge im Streitfall den Zugang bestätigen kann.
Muss ich mich nach der Kündigung sofort arbeitssuchend melden?
Ja, eine Meldung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung schützt vor einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Quellen

Bella schreibt hier über Vorlagen und Vordrucke. Sie mag Fragen, auf die man abends noch schnell eine Antwort braucht, und schreibt sie so auf, dass man sie beim ersten Lesen versteht. Quellen stehen unter jedem Beitrag.






