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Kurzantwort: Ein Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad braucht die vollständigen Daten von Verkäufer und Käufer, Marke, Typ, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand, Zahl der Vorbesitzer, den Kaufpreis, die Erklärung zu Unfallschäden, den Gewährleistungsausschluss und die Übergabe der Papiere. Zwischen Privatleuten darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden, nicht aber bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 444 BGB). Nach dem Kauf meldet der Verkäufer den Halterwechsel nach § 15 Absatz 5 FZV, der Käufer meldet um. Der Vordruck steht unten.
Ein Motorrad wechselt im Privatverkauf oft nach einer Probefahrt und einem Handschlag den Besitzer. Der Handschlag reicht rechtlich, § 433 BGB kennt keine Formvorschrift für den Kauf. Ohne Papier steht nach drei Wochen Aussage gegen Aussage, wenn das Getriebe hakt oder der Käufer nicht ummeldet.
Der Vordruck hier regelt die vier Punkte, an denen es kracht: was verkauft wird, was der Verkäufer zum Zustand erklärt, ob er für Mängel haftet und wer Ummeldung und Versicherung erledigt.
Die rechtlichen Punkte
Gewährleistung: Zwischen zwei Privatpersonen darf der Verkäufer die Haftung für Mängel ausschließen. Die Grenze zieht § 444 BGB: Auf den Ausschluss kann sich der Verkäufer nicht berufen, „soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat“. Wer den Sturzschaden kennt und „unfallfrei“ ankreuzt, verliert den Schutz des Ausschlusses.
Gewerblicher Verkäufer: Verkauft ein Händler an einen Verbraucher, ist der Ausschluss unwirksam (§ 476 BGB). Die Verjährung darf bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur, wenn der Käufer vorher eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung im Vertrag „ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde“.
Halterwechsel: § 15 Absatz 5 FZV verpflichtet den bisherigen Halter, den Wechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde zu melden. Die Mitteilung muss das Kennzeichen, Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde. Der Erwerber muss das Fahrzeug unverzüglich umschreiben lassen und dafür die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie den Versicherungsnachweis vorlegen. Passiert nichts, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von vier Wochen aufbieten, danach endet die Zulassung.
Versicherung: Nach § 95 VVG tritt der Erwerber mit dem Kauf in den Versicherungsvertrag ein. Für die laufende Prämie haften Verkäufer und Käufer als Gesamtschuldner, und der Versicherer muss den Wechsel erst gegen sich gelten lassen, wenn er davon weiß. Deshalb informiert der Verkäufer seine Versicherung am Tag der Übergabe.
Der Vordruck
Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad
Verkäufer: [Vorname Nachname], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], Telefon [Nummer], Ausweis-Nr. [Nummer]
Käufer: [Vorname Nachname], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], Telefon [Nummer], Ausweis-Nr. [Nummer]
1. Fahrzeug
Hersteller / Typ: [z. B. Honda CB 500 F]
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): [17 Zeichen]
Amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen]
Erstzulassung: [TT.MM.JJJJ]
Kilometerstand laut Tacho: [Zahl] km
Hubraum / Leistung: [ccm] / [kW]
Nächste Hauptuntersuchung: [MM/JJJJ]
Zahl der Vorbesitzer laut Zulassungsbescheinigung Teil II: [Zahl]
Mitverkauftes Zubehör: [Koffer, Topcase, zweiter Schlüssel, Werkstatthandbuch, Winterreifen]
Anbauteile mit ABE oder Teilegutachten: [Auspuff, Lenker, keine]
2. Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt [Betrag] Euro (in Worten: [Betrag]). Der Käufer zahlt den Kaufpreis [bar bei Übergabe / per Überweisung bis zum [Datum] auf das Konto IBAN [IBAN]]. Der Verkäufer bestätigt den Erhalt des Kaufpreises mit seiner Unterschrift unter Ziffer 6.
3. Erklärungen des Verkäufers
Der Verkäufer erklärt, dass das Motorrad sein Eigentum ist und keine Rechte Dritter bestehen.
Das Motorrad [ist unfallfrei / hatte folgende Unfall- oder Sturzschäden: [Beschreibung, Datum, Art der Reparatur]].
Dem Verkäufer sind folgende Mängel bekannt: [keine / Beschreibung].
Der Kilometerstand entspricht nach Kenntnis des Verkäufers der Gesamtfahrleistung. [Abweichung: …]
Das Motorrad wurde [privat / gewerblich] genutzt.
4. Gewährleistung
Das Motorrad wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
[Nur bei gewerblichem Verkäufer: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Übergabe. Der Käufer wurde vor Vertragsschluss gesondert darauf hingewiesen.]
5. Übergabe und Ummeldung
Die Übergabe erfolgt am [Datum] um [Uhrzeit] in [Ort]. Mit der Übergabe erhält der Käufer: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, [Zahl] Schlüssel, letzten HU-Bericht, [Serviceheft, Betriebsanleitung, ABE-Unterlagen].
Das Motorrad wird [angemeldet mit Kennzeichen / abgemeldet] übergeben. Der Käufer verpflichtet sich, das Motorrad bis zum [Datum] umzumelden oder abzumelden. Bis dahin trägt der Käufer alle Kosten für Steuer und Versicherung ab dem Übergabetag. Der Verkäufer meldet den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde und seiner Versicherung.
Mit der Übergabe gehen Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Käufer über.
6. Unterschriften
[Ort], [Datum]
_______________________ Verkäufer _______________________ Käufer
Der Verkäufer bestätigt den Erhalt des Kaufpreises: _______________________
Ausfertigungen: je eine für Verkäufer und Käufer.
Was du vor der Unterschrift prüfst
Der ADAC empfiehlt für den Motorradkauf, Ausweisnummern beider Seiten, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, den Kaufpreis, mögliche Unfallschäden und das komplette Zubehör in den Vertrag zu schreiben. Die FIN vergleichst du mit der Zulassungsbescheinigung Teil II und mit der Prägung am Rahmen. Stimmt der Name in der Bescheinigung nicht mit dem Ausweis des Verkäufers überein, brauchst du laut ADAC eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers plus dessen Ausweiskopie.
Zubehörteile wie Auspuff oder Lenker brauchen eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder einen Eintrag in den Papieren. Fehlt beides, kann die Betriebserlaubnis des ganzen Motorrads erlöschen (§ 19 Absatz 2 StVZO). Lass dir die Unterlagen zeigen.
Nach dem Kauf: Ummelden, Versicherung, Kennzeichen
Für den Verkäufer: Verkaufsmeldung an die Zulassungsstelle mit den drei Pflichtangaben aus § 15 FZV, Verkaufsmeldung an die Versicherung, Kopie des Vertrags aufbewahren. Der ADAC rät, die Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach vollständiger Zahlung auszuhändigen und Barzahlung bei Übergabe zu vereinbaren.
Für den Käufer: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) besorgen, dann bei der Zulassungsstelle am Wohnort umschreiben lassen. Wird das Kennzeichen des Verkäufers weitergeführt, meldest du das mit; sonst bekommst du ein neues. Bis zur Umschreibung fährst du auf die Versicherung des Verkäufers, die nach § 95 VVG mit übergeht. Das ist rechtlich gedeckt, aber die Prämie bleibt bis zur Meldung beim Verkäufer, deshalb der Satz in Ziffer 5.
Häufige Fragen
Reicht ein handschriftlicher Vertrag?
Ja. Der Kaufvertrag ist formfrei. Wichtig sind vollständige Angaben und zwei Unterschriften auf jeder Ausfertigung.
Darf ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?
Ja. Der Ausschluss ist wirksam, solange du keine Mängel arglistig verschweigst und keine Garantie abgibst (§ 444 BGB). Bekannte Mängel gehören deshalb in Ziffer 3.
Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?
Gerichte legen die Formel oft eng aus: Sie erfasst dann nur Mängel, die bei der Besichtigung erkennbar waren. Der vollständige Ausschluss in Ziffer 4 des Musters ist weiter gefasst und für Verkäufer sicherer.
Wer zahlt, wenn der Käufer nicht ummeldet?
Solange der Halterwechsel nicht gemeldet ist, laufen Steuer und Versicherung beim Verkäufer weiter. Deshalb meldet der Verkäufer den Wechsel selbst nach § 15 Absatz 5 FZV, unabhängig vom Käufer.
Muss das Motorrad bei der Übergabe eine gültige HU haben?
Nein, das ist keine Pflicht. Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung gehört aber in den Vertrag, weil es den Preis beeinflusst.
Was ist mit Ratenzahlung?
Möglich, aber riskant. Der ADAC rät zur Barzahlung des vollen Preises bei Übergabe. Wer Raten vereinbart, sollte den Eigentumsvorbehalt bis zur letzten Rate in den Vertrag schreiben.
Quellen
§ 444 BGB – Haftungsausschluss (gesetze-im-internet.de)
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – Mitteilungspflichten bei Änderungen (gesetze-im-internet.de)
§ 95 VVG – Veräußerung der versicherten Sache (gesetze-im-internet.de)
ADAC: Motorrad gebraucht kaufen – Kaufvertrag richtig ausfüllen
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