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Kurzantwort: Der Vordruck für das Hamburger Modell heißt Wiedereingliederungsplan. Zahlt die Krankenkasse Krankengeld, füllt dein behandelnder Arzt das Muster 20 „Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben“ aus. Kommst du direkt aus einer Reha der Rentenversicherung, nutzt die Reha-Klinik den Stufenplan G0834. Du bekommst den Vordruck nicht zum Selbstausfüllen: Der Arzt trägt die Stufen ein, du und dein Arbeitgeber unterschreiben. Rechtsgrundlage sind § 74 SGB V und § 44 SGB IX.
Nach einer langen Krankheit gleich wieder acht Stunden am Stück arbeiten, das schaffen viele nicht. Das Hamburger Modell löst das Problem: Du bleibst offiziell arbeitsunfähig, arbeitest aber stundenweise und steigerst die Belastung Woche für Woche. Das Geld kommt weiter von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung.
Der Plan dafür steht auf einem Vordruck, und um den geht es hier. Wer ihn ausfüllt, wer unterschreibt, was drinsteht und wohin er geht, hängt davon ab, wer dich gerade bezahlt. Dazu kommt ein Anschreiben an den Arbeitgeber, weil der zustimmen muss und ablehnen darf.
Zwei Vordrucke, zwei Kostenträger
Bekommst du Krankengeld, ist die Krankenkasse zuständig. Dein Hausarzt oder Facharzt nutzt das Muster 20 aus der Vordruckvereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. § 74 SGB V verpflichtet ihn dazu: Wenn du deine Tätigkeit nach ärztlicher Feststellung teilweise verrichten kannst, „soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben“. Spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit muss der Arzt diese Prüfung regelmäßig mit der Krankschreibung vornehmen.
Kommst du aus einer medizinischen Reha der Deutschen Rentenversicherung, gilt § 44 SGB IX. Die Rentenversicherung schreibt dazu: Sie ist verpflichtet, unmittelbar nach einer medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung zu erbringen, wenn das erforderlich ist, und zahlt das Übergangsgeld bis zu deren Ende weiter. Die Reha-Klinik leitet die Maßnahme ein und nutzt das Formularpaket der Rentenversicherung: G0834 „Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Stufenplan)“, G0832 mit Informationen für dich, G0838 für den Arbeitgeber, G0840 als Beginnmitteilung und G0842 als Folge- oder Abschlussbescheinigung.
Die Grenze zwischen beiden liegt bei vier Wochen. Nach der Gemeinsamen Rechtlichen Anweisung der Rentenversicherung zu § 44 SGB IX ist sie zuständig, wenn die Wiedereingliederung innerhalb von vier Wochen nach Ende der Reha beginnen kann. Beginnt sie später, springt die Krankenkasse ein.
Was auf dem Muster 20 steht
Das Muster 20 hat vier Ausfertigungen, eine davon für den Arbeitgeber. Oben stehen deine Daten, die Krankenkasse, deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit und die üblichen Stunden pro Tag. Darunter steht der Kernsatz: „Nach meiner ärztlichen Beurteilung empfehle ich mit Einverständnis des Versicherten und nach dessen Rücksprache mit dem Arbeitgeber folgenden Ablauf für die stufenweise Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit.“
Dann folgt die Stufentabelle mit den Spalten „vom“, „bis“, „Stunden täglich“ und „Art der Tätigkeit (ggf. Einschränkungen)“. Ein Beispiel: zwei Stunden in den ersten zwei Wochen, dann vier, dann sechs, am Ende die volle Arbeitszeit. Der Arzt trägt außerdem den voraussichtlichen Zeitpunkt der vollen Arbeitsfähigkeit ein oder kreuzt „zurzeit nicht absehbar“ an.
Unter dem Arztstempel folgen zwei Erklärungen. Deine: „Mit dem vorgeschlagenen Wiedereingliederungsplan bin ich einverstanden.“ Bei nachteiligen Folgen kann der Plan nach Absprache mit dem Arzt angepasst oder abgebrochen werden. Die des Arbeitgebers: einverstanden ja oder nein, „nur unter folgenden Voraussetzungen“, und ob für die geleisteten Stunden ein Teilentgelt gezahlt wird. Dazu Datum, Stempel und Unterschrift.
So läuft das Ausfüllen in der Praxis
Schritt eins: Du sprichst mit deinem Arzt über die Stufen. Der Vorschlag muss zu deiner Belastbarkeit passen, nicht zum Dienstplan. Schritt zwei: Du gehst mit dem Plan zum Arbeitgeber, am besten mit dem Anschreiben unten. Schritt drei: Der Arbeitgeber unterschreibt seine Erklärung. Schritt vier: Der Plan geht an die Krankenkasse, die ihn prüft. Danach beginnt die erste Stufe.
Der Arbeitgeber darf ablehnen. Die Rechtsanweisung der Rentenversicherung sagt klar: Er ist „während der stufenweisen Wiedereingliederung grundsätzlich nicht verpflichtet, ein teilweises Arbeitsentgelt zu zahlen“, und das Verhältnis während der Maßnahme ist ein Rechtsverhältnis eigener Art, kein normales Arbeitsverhältnis. Ein gut vorbereitetes Anschreiben senkt die Hürde.
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Personalnummer: [Nummer]
[Firma]
[Personalabteilung / Vorgesetzte(r)]
[Anschrift]
[Ort], [Datum]
Stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V – Bitte um Zustimmung
Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr [Name],
ich bin seit dem [Datum] arbeitsunfähig. Mein behandelnder Arzt hält eine stufenweise Wiedereingliederung ab dem [Datum] für sinnvoll und hat dafür den beiliegenden Wiedereingliederungsplan erstellt.
Vorgesehen sind folgende Stufen:
[Datum] bis [Datum]: [2] Stunden täglich, [Tätigkeit / Einschränkungen]
[Datum] bis [Datum]: [4] Stunden täglich, [Tätigkeit / Einschränkungen]
[Datum] bis [Datum]: [6] Stunden täglich, [Tätigkeit / Einschränkungen]
Ab dem [Datum] voraussichtlich volle Arbeitszeit.
Während der Maßnahme bleibe ich arbeitsunfähig und erhalte weiterhin [Krankengeld von der [Krankenkasse] / Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung]. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt entsteht dadurch nicht.
Ich bitte Sie, die Erklärung des Arbeitgebers auf dem Wiedereingliederungsplan zu unterschreiben und mir die Ausfertigung bis zum [Datum] zurückzugeben, damit ich sie bei der [Krankenkasse / Rentenversicherung] einreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Anlage: Wiedereingliederungsplan (Muster 20 / Stufenplan G0834)
Dauer, Anpassung und Abbruch
Das Gesetz nennt keine Höchstdauer. Die Rentenversicherung schreibt in ihrer Rechtsanweisung: „In der Regel dauert die stufenweise Wiedereingliederung vier bis acht Wochen.“ Wikipedia nennt als üblichen Rahmen sechs Wochen bis sechs Monate. Während der Maßnahme dürfen Ärzte die Stufen an deinen Gesundheitszustand anpassen, verlängern oder die Wiedereingliederung vorzeitig beenden.
Urlaub ist in dieser Zeit nicht möglich, weil du durchgehend als arbeitsunfähig giltst. Beamte sind die Ausnahme: Sie gelten während der Wiedereingliederung als eingeschränkt dienstfähig, mit allen Rechten und Pflichten.
Woher der Name kommt
Nach Wikipedia geht die Bezeichnung auf eine Station zur Herz-Kreislauf-Rehabilitation zurück, die 1970 in Timmendorfer Strand in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eingerichtet wurde. Eine andere, dort als unbestätigt bezeichnete Version verortet den Ursprung bei Siemens in München. Für den Vordruck spielt das keine Rolle, aber es erklärt, warum „Hamburger Modell“ in keinem Gesetz steht.
Häufige Fragen
Kann ich das Muster 20 selbst herunterladen?
Der Vordruck stammt aus der Vordruckvereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und wird von der Praxis ausgestellt. Manche Krankenkassen stellen ihn als Ansichtsexemplar online, ausfüllen und unterschreiben muss ihn der Arzt.
Wer zahlt während des Hamburger Modells?
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld weiter, die Rentenversicherung Übergangsgeld. Der Arbeitgeber muss kein Entgelt zahlen, darf es aber freiwillig tun; das kreuzt er auf dem Muster 20 an.
Muss der Arbeitgeber zustimmen?
Nein. Er darf ablehnen und muss die Ablehnung nicht begründen. Ein konkreter Stufenplan mit klaren Einschränkungen erhöht die Chance auf ein Ja.
Was passiert, wenn es mir in Stufe zwei schlechter geht?
Der Arzt passt den Plan an oder bricht die Maßnahme ab. Das steht so in deiner Erklärung auf dem Vordruck. Du bleibst dann weiter krankgeschrieben.
Ab wann muss der Arzt das Thema ansprechen?
§ 74 SGB V verlangt die Prüfung spätestens ab einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen, regelmäßig mit jeder Folgebescheinigung.
Gilt das Hamburger Modell auch für Arbeitslose?
Laut Rechtsanweisung der Rentenversicherung kann es auch für arbeitslose Rehabilitanden in Betracht kommen, die noch in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stehen.
Quellen
§ 74 SGB V – Stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit (gesetze-im-internet.de)
§ 44 SGB IX – Stufenweise Wiedereingliederung (gesetze-im-internet.de)
Deutsche Rentenversicherung: Formularpaket Stufenweise Wiedereingliederung (G0830 bis G0842)
Deutsche Rentenversicherung, rvRecht: Gemeinsame Rechtliche Anweisung zu § 44 SGB IX
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Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.







