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Kurzantwort: Eine Entschuldigung für die Schule braucht Name und Klasse des Kindes, den Zeitraum des Fehlens, den Grund, Datum und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Die Schule muss am ersten Fehltag Bescheid wissen, die schriftliche Entschuldigung folgt spätestens am zweiten Tag (§ 2 Schulbesuchsverordnung BW) oder innerhalb von zwei Tagen (§ 20 BaySchO). Ein ärztliches Attest ist erst nötig, wenn die Schule es verlangt. Der Vordruck steht unten.
Das Kind liegt mit Fieber im Bett, und der Schulranzen bleibt im Flur. Was jetzt zählt, ist eine schnelle Nachricht an die Schule und danach ein kurzer Zettel, den das Kind am ersten Tag nach der Krankheit abgibt. Beides regeln die Schulgesetze der Länder, und die Regeln sind sich ähnlich: unverzüglich melden, schriftlich nachreichen, Attest nur auf Verlangen.
Ein amtliches Formular gibt es dafür nicht. Manche Schulen legen eigene Vordrucke ins Hausaufgabenheft oder in die Schul-App, die meisten akzeptieren jeden Zettel, auf dem die Pflichtangaben stehen. Genau so einen Zettel findest du hier, einmal für Krankheit und einmal als Antrag auf Beurlaubung im Voraus.
Was die Schulgesetze verlangen
Die Schulpflicht ist Ländersache, deshalb steht die Entschuldigungspflicht in 16 verschiedenen Vorschriften. Drei Beispiele zeigen das Muster.
Nordrhein-Westfalen, § 43 Absatz 2 SchulG: „Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule“ und teilen schriftlich den Grund mit. Bei begründeten Zweifeln darf die Schule ein ärztliches Attest verlangen, in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten.
Baden-Württemberg, § 2 Schulbesuchsverordnung: Die Verhinderung ist „unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen“, spätestens am zweiten Tag. Erlaubt sind mündliche, telefonische, elektronische und schriftliche Mitteilungen. Nach einem Anruf oder einer E-Mail kann die Schule verlangen, dass du eine schriftliche Mitteilung nachreichst.
Bayern, § 20 BaySchO: Die Schule ist unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach einer telefonischen Meldung muss eine Mitteilung in Textform innerhalb von zwei Tagen nachgereicht werden. Für andere Bundesländer findest du die Vorschrift über die Suche nach „Schulgesetz“ plus Landesname; Ziffer und Wortlaut weichen ab, die Pflichten selbst kaum.
Der Vordruck bei Krankheit
[Vorname Nachname des Erziehungsberechtigten]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer für Rückfragen]
[Name der Schule]
Klassenleitung [Name der Lehrkraft]
[Anschrift der Schule]
[Ort], [Datum]
Entschuldigung für [Vorname Nachname des Kindes], Klasse [Klasse]
Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr [Name],
hiermit entschuldige ich das Fehlen meiner Tochter / meines Sohnes [Vorname] vom [erster Fehltag] bis zum [letzter Fehltag]. [Vorname] war in dieser Zeit krank und konnte den Unterricht nicht besuchen.
[Optional: Ich habe das Sekretariat am [Datum] um [Uhrzeit] telefonisch informiert.]
[Optional: Ein ärztliches Attest liegt bei.]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname des Erziehungsberechtigten]
Eine Diagnose gehört nicht hinein. „Krank“ reicht als Grund, das bestätigen die Vorschriften aller drei Länder, die nur den Grund verlangen, nicht die Krankheit. Wer das Kind selbst krankgemeldet hat, schreibt den Anruf trotzdem dazu, damit der Vorgang im Klassenbuch vollständig ist.
Der Vordruck für eine Beurlaubung im Voraus
Für einen planbaren Termin, etwa eine Beerdigung, einen Facharzttermin oder eine Familienfeier, stellst du keinen Entschuldigungszettel aus, du beantragst eine Beurlaubung. In Bayern heißt es in § 20 BaySchO: Schüler können „auf Antrag in Textform in begründeten Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden“. Der Antrag geht vor dem Termin an die Klassenleitung, bei mehreren Tagen an die Schulleitung.
[Absender wie oben]
[Ort], [Datum]
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht für [Vorname Nachname], Klasse [Klasse]
Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr [Name],
ich bitte darum, meine Tochter / meinen Sohn [Vorname] am [Datum] von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit] / vom [Datum] bis zum [Datum] vom Unterricht zu beurlauben.
Grund: [Beerdigung der Großmutter / Facharzttermin, der nur zu dieser Zeit möglich war / Teilnahme an der Hochzeit des Onkels in [Ort]].
[Vorname] wird den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nacharbeiten. [Optional: Ein Nachweis über den Termin liegt bei.]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname des Erziehungsberechtigten]
Wann ein Attest nötig ist
Die Länder nennen konkrete Schwellen. Baden-Württemberg: „Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.“ Bayern: bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises. Nordrhein-Westfalen: bei begründeten Zweifeln, ohne feste Tageszahl.
Das Wort „kann“ ist entscheidend. Die Schule darf ein Attest verlangen, sie muss es nicht. Viele Schulen legen in der Hausordnung fest, ab wann sie es erwarten. Ein Blick hinein erspart die Nachfrage. Ob die Praxis für die Bescheinigung eine Gebühr nimmt, fragst du dort.
Drei Fehler, die Ärger machen
Erstens die verspätete Meldung. Wer erst nach der Krankheit einen Zettel schickt, hat die Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung verletzt. Der Anruf am ersten Morgen ist der wichtigste Schritt, der Zettel kommt danach.
Zweitens die falsche Unterschrift. Bei minderjährigen Schülern unterschreibt ein Erziehungsberechtigter. Volljährige Schülerinnen und Schüler entschuldigen sich selbst, die Unterschrift der Eltern hat dann keine Wirkung mehr.
Drittens die Beurlaubung ohne Antrag. Wer das Kind für den Urlaubsflug am Freitag einfach krankmeldet, riskiert ein Bußgeld wegen Schulpflichtverletzung; die Höhe legt das jeweilige Landesrecht fest. Ein ehrlicher Antrag wird oft abgelehnt, ein erschlichener Fehltag ist teurer.
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail als Entschuldigung?
In Bayern ja, dort genügt Textform. In Baden-Württemberg kann die Schule nach einer elektronischen Mitteilung eine schriftliche nachfordern. Frag im Sekretariat, ob die Schule E-Mail oder App akzeptiert.
Muss ich die Krankheit nennen?
Nein. Die Vorschriften verlangen den Grund, und „Krankheit“ ist ein Grund. Eine Diagnose geht die Schule nichts an.
Wie schnell muss der Zettel da sein?
Baden-Württemberg: spätestens am zweiten Tag. Bayern: innerhalb von zwei Tagen nach dem Anruf. NRW: unverzüglich. Sicher ist die Abgabe am ersten Schultag nach der Krankheit.
Darf die Schule ein Attest vom ersten Tag an verlangen?
Ja, bei begründeten Zweifeln. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Kind auffällig oft an Tagen mit Klassenarbeiten fehlt. In Bayern gilt das ausdrücklich am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises.
Wer unterschreibt bei getrennten Eltern?
Jeder Elternteil mit Sorgerecht darf die Entschuldigung unterschreiben. Bei Entscheidungen von größerer Bedeutung, etwa einer mehrwöchigen Beurlaubung, sollten beide Sorgeberechtigten einverstanden sein.
Gilt der Vordruck auch für die Berufsschule?
Im Grundsatz ja. Berufsschüler sind meist volljährig und unterschreiben selbst. Zusätzlich muss der Ausbildungsbetrieb informiert werden, weil er dich für die Berufsschule freistellt (§ 15 BBiG).
Quellen
Schulgesetz NRW, § 43 Teilnahme am Unterricht (BASS, Land NRW)
§ 2 Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de)
§ 20 Bayerische Schulordnung – Verhinderung (gesetze-bayern.de)
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Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.







