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Vorlage Erste-Hilfe-Aushang: Pflichtangaben nach DGUV Vorschrift

Kurzantwort: Jeder Betrieb muss Hinweise zur Ersten Hilfe aushängen. § 24 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 1 verlangt Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen, aktuell gehalten und an geeigneten Stellen angebracht. Auf den Aushang gehören die Notrufnummer 112, Name und Standort der Ersthelfer, der Ort des Verbandkastens, Betriebsarzt und Durchgangsarzt sowie das nächste Krankenhaus. Die Vorlage unten füllst du für deinen Betrieb aus; alternativ nutzt du das Plakat DGUV Information 204-001, Stand Juli 2026.

Der Erste-Hilfe-Aushang ist die Seite, die im Notfall niemand suchen darf. Er hängt neben dem Verbandkasten, am Schwarzen Brett und in jeder Werkstatt, damit die Person, die als Erste am Unfallort steht, drei Dinge sofort weiß: Wen rufe ich an, wer im Haus kann helfen, wo liegt das Material.

Die Unfallversicherungsträger geben dafür ein fertiges Plakat heraus. Es hat aber Felder, die jeder Betrieb selbst ausfüllen muss, und genau die stehen in dieser Vorlage. Sie eignet sich für Büros, Läden, Werkstätten, Praxen und Vereine mit Beschäftigten.

Wer aushängen muss und was hinein gehört

§ 24 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge oder in anderer schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen gemacht werden. Die Hinweise sind aktuell zu halten und bei Bedarf in barrierefreier Form zugänglich zu machen. Die Vorschrift gilt für jeden Betrieb mit Beschäftigten, unabhängig von der Größe.

Dazu kommt § 4 Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung: Der Arbeitgeber hat Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. Der Aushang sagt, wo diese Mittel liegen.

Die Vorlage

ERSTE HILFE · Betrieb: [Firma], [Standort / Gebäude / Etage] · Stand: [TT.MM.JJJJ]

Notruf: 112 (Rettungsdienst und Feuerwehr, europaweit, kostenlos, ohne Vorwahl)
Giftnotruf: [Nummer der zuständigen Giftinformationszentrale]
Interner Notruf / Pforte: [Durchwahl]

Ersthelferinnen und Ersthelfer
[Vorname Nachname], [Abteilung / Raum], Tel. [Durchwahl / Mobil]
[Vorname Nachname], [Abteilung / Raum], Tel. [Durchwahl / Mobil]
[Vorname Nachname], [Abteilung / Raum], Tel. [Durchwahl / Mobil]

Erste-Hilfe-Material
Verbandkasten: [Raum / Flur / neben Tür …]
Weitere Verbandkästen: [Standorte]
Defibrillator (AED): [Standort, falls vorhanden]
Erste-Hilfe-Raum: [Raum, falls vorhanden]

Betriebsärztin / Betriebsarzt
[Name], [Anschrift], Tel. [Nummer]

Durchgangsärztin / Durchgangsarzt (bei Arbeitsunfällen)
[Name], [Anschrift], Tel. [Nummer], Sprechzeiten [Zeiten]

Nächstes Krankenhaus mit Notaufnahme
[Name], [Anschrift], Tel. [Nummer]

Unfallversicherungsträger
[Name der Berufsgenossenschaft / Unfallkasse], Mitgliedsnummer [Nummer]

Verbandbuch liegt: [Ort] · Jede Erste-Hilfe-Leistung dort eintragen.

Verantwortlich für die Aktualität: [Name, Funktion]

Die fünf W-Fragen für den Notruf

Das DGUV-Plakat druckt die fünf W-Fragen ab, damit der Anrufer nichts vergisst: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen. Der letzte Punkt ist der wichtigste: Nicht auflegen, bevor die Leitstelle das Gespräch beendet. Schreib die fünf Fragen auf deinen Aushang, wenn du die Vorlage oben verwendest.

Wie viele Ersthelfer du brauchst

§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 legt die Mindestzahl fest: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer; bei mehr als 20 Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent; in Kindertageseinrichtungen einer je Gruppe; an Hochschulen 10 Prozent der Versicherten. Die Zahl muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, also auch bei Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb. Deshalb stehen auf dem Aushang lieber vier Namen als zwei.

Ersthelfer sein darf nur, wer bei einer von der Unfallversicherung ermächtigten Stelle ausgebildet wurde, eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung hat oder einen Gesundheitsberuf gelernt hat. Die Grundausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten. Nach § 26 Abs. 3 muss der Unternehmer die Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre fortbilden lassen, wieder mit neun Unterrichtseinheiten. Wessen Fortbildung abgelaufen ist, gehört vom Aushang gestrichen, bis sie nachgeholt wurde.

Verbandbuch: fünf Jahre aufbewahren

§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und die Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Festgehalten werden Name der verletzten Person, Ort, Datum, Uhrzeit und Hergang, Art und Umfang der Verletzung, Zeugen, Datum, Uhrzeit und Art der Erste-Hilfe-Leistung sowie der Name der helfenden Person. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln, also nicht im offenen Regal neben dem Verbandkasten aufzubewahren.

Der Eintrag ist mehr als Formsache. Meldet sich eine Verletzung erst Wochen später als Arbeitsunfall, belegt das Verbandbuch, dass der Vorfall im Betrieb passiert ist.

Das offizielle Plakat der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt die DGUV Information 204-001 „Erste Hilfe“ als Plakat in DIN A2 heraus, die Ausgabe 204-003 in DIN A3. Beide wurden im Juli 2026 überarbeitet; dabei wurde unter anderem die Wiederbelebung neu beschrieben und der Hinweis auf Wärmeerhalt ergänzt. Es gibt eine Version mit ausfüllbaren Formularfeldern zum Herunterladen; die gedruckte Ausgabe soll ab Mitte September 2026 bestellbar sein. § 24 Abs. 5 lässt beides zu: das Plakat oder eine eigene schriftliche Form wie die Vorlage oben.

Auf dem Plakat sind die Felder für Ersthelfer, Betriebsarzt, Durchgangsarzt und Verbandkasten leer. Fülle sie leserlich aus und setze ein Datum. Ein Aushang mit dem Namen einer Kollegin, die vor drei Jahren ausgeschieden ist, verstößt gegen die Pflicht, die Hinweise aktuell zu halten.

Häufige Fragen

Ist der Erste-Hilfe-Aushang Pflicht?

Ja. § 24 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1 verlangt Aushänge oder andere schriftliche Hinweise über Erste Hilfe, Notruf und Rettungseinrichtungen in jedem Betrieb.

Was muss auf dem Aushang stehen?

Notrufnummer, Ersthelfer mit Erreichbarkeit, Standort des Erste-Hilfe-Materials, Betriebsarzt, Durchgangsarzt, nächstes Krankenhaus und der Ort des Verbandbuchs.

Wo muss der Aushang hängen?

An geeigneten Stellen, so die Vorschrift: neben dem Verbandkasten, am Schwarzen Brett, in Werkstätten und Lagern. Auf jeder Etage einer.

Wie oft muss ich den Aushang aktualisieren?

Sobald sich etwas ändert: neuer Ersthelfer, neuer Betriebsarzt, neuer Standort des Verbandkastens. Ein Prüfdatum auf dem Aushang hilft, das nicht zu vergessen.

Reicht das DGUV-Plakat allein?

Ja, wenn die Felder ausgefüllt sind. Die leere Fassung erfüllt die Pflicht nicht, weil die Angaben zu Ersthelfern und Einrichtungen fehlen.

Was ist ein Durchgangsarzt?

Ein von der Unfallversicherung zugelassener Arzt, meist Unfallchirurg, der nach Arbeitsunfällen die Behandlung steuert. Sein Name gehört auf den Aushang, damit Verletzte direkt dorthin gehen.

Quellen

BGHM: § 24 DGUV Vorschrift 1 – Allgemeine Pflichten des Unternehmers
BGHM: § 26 DGUV Vorschrift 1 – Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
DGUV Publikationen: Erste Hilfe (Plakat, DIN A3), Ausgabe Juli 2026
§ 4 Arbeitsstättenverordnung – Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

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Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.


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