Krishna in the form of Srinathji, Nathdwara, Rajasthan, c. 1800 CE. Paper, 23×33cm, National Museum, Delhi

Vordruck für Patientenverfügung: Muster nach § 1827 BGB

Kurzantwort: Einen amtlichen Pflichtvordruck für die Patientenverfügung gibt es nicht. § 1827 BGB verlangt nur, dass eine volljährige, einwilligungsfähige Person schriftlich festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen will oder ablehnt. Der Vordruck unten folgt den Textbausteinen des Bundesjustizministeriums. Er ist erst wirksam, wenn er unterschrieben ist. Ein Notar ist nicht nötig.

Eine Patientenverfügung greift, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst: nach einem Unfall, im Endstadium einer Krankheit, bei schwerer Demenz. Steht dein Wille schriftlich und konkret da, sind Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte daran gebunden.

Der Vordruck in diesem Artikel ist ein Gerüst. Du füllst die Klammern aus, streichst Absätze, die du nicht willst, und unterschreibst. Die Abschnitte zu Situationen und Maßnahmen gehst du vorher mit einem Arzt durch; die Verbraucherzentrale empfiehlt das ausdrücklich.

Was das Gesetz verlangt

§ 1827 Abs. 1 BGB: Eine einwilligungsfähige volljährige Person kann schriftlich festlegen, ob sie in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Der Betreuer prüft, ob die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, und setzt sie dann durch. Absatz 6 überträgt das auf Bevollmächtigte.

Drei Dinge folgen daraus. Schriftform: Ein Text am Computer reicht, ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben. Volljährigkeit: Unter 18 Jahren gibt es keine wirksame Patientenverfügung. Einwilligungsfähigkeit: Du musst Art, Bedeutung und Tragweite der Maßnahmen verstehen können. Absatz 5 stellt klar: Niemand darf zur Errichtung verpflichtet werden, auch nicht als Bedingung für einen Vertrag mit einem Pflegeheim.

Warum Pauschalsätze nicht reichen

Der Bundesgerichtshof hat am 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16) entschieden: Der Satz „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ enthält für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. Konkret wird sie erst durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder durch den Bezug auf ausreichend beschriebene Krankheiten oder Behandlungssituationen.

Deshalb verknüpft der Vordruck jede Anweisung mit einer Situation: Sterbeprozess, Endstadium einer unheilbaren Krankheit, schwere Hirnschädigung, fortgeschrittene Demenz. Das sind die vier Situationen aus den Textbausteinen des Bundesjustizministeriums. Zu jeder Situation legst du fest, welche Maßnahmen du willst und welche nicht.

Der Vordruck zum Ausfüllen

Patientenverfügung

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [TT.MM.JJJJ] in [Ort], wohnhaft [Straße Hausnummer, PLZ Ort], bestimme für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, Folgendes:

1. Situationen, für die diese Verfügung gilt
[ ] wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde;
[ ] wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist;
[ ] wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, auch wenn der Tod nicht bevorsteht;
[ ] wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. Demenz) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen;
[ ] weitere Situation: [eigene Beschreibung]

2. Ärztliche Maßnahmen in den angekreuzten Situationen
Lebenserhaltende Maßnahmen: [ ] wünsche ich, dass alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden / [ ] wünsche ich, dass sie unterlassen werden; Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt, Beschwerden gelindert werden.
Schmerz- und Symptombehandlung: [ ] wünsche ich fachgerechte Behandlung, auch wenn dadurch eine Verkürzung der Lebenszeit in Kauf genommen wird / [ ] nur, soweit sie das Bewusstsein nicht beeinträchtigt.
Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: [ ] wünsche ich / [ ] lehne ich ab / [ ] nur zur Linderung von Durst und Hunger.
Wiederbelebung: [ ] wünsche ich / [ ] lehne ich ab / [ ] lehne ich ab, außer bei Herz-Kreislauf-Stillstand während eines Eingriffs, in den ich eingewilligt habe.
Künstliche Beatmung: [ ] wünsche ich / [ ] lehne ich ab; Atemnot soll durch Medikamente gelindert werden.
Dialyse: [ ] wünsche ich / [ ] lehne ich ab.
Antibiotika: [ ] wünsche ich / [ ] nur zur Linderung meiner Beschwerden.
Blut und Blutbestandteile: [ ] wünsche ich / [ ] lehne ich ab.

3. Ort der Behandlung, Beistand
Ich möchte [ ] zu Hause / [ ] in einem Hospiz / [ ] im Krankenhaus sterben, sofern die Versorgung gesichert ist. Ich wünsche Beistand durch [Namen oder: Seelsorge, Hospizdienst].

4. Organspende
[ ] Ich stimme einer Organentnahme zu; in diesem Fall dürfen kurzfristig intensivmedizinische Maßnahmen zur Organerhaltung erfolgen. / [ ] Ich lehne eine Organentnahme ab.

5. Verbindlichkeit
Diese Verfügung ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts. Ich wünsche, dass mein hier festgelegter Wille befolgt wird. Weicht die Situation von meinen Beschreibungen ab, soll mein mutmaßlicher Wille aus dieser Verfügung ermittelt werden. Als Vorsorgebevollmächtigte habe ich [Vorname Nachname, Anschrift, Telefon] eingesetzt; die Vollmacht vom [Datum] liegt bei.

6. Widerruf
Ich kann diese Verfügung jederzeit formlos widerrufen. Sie wurde [ ] ohne / [ ] nach ärztlicher Aufklärung erstellt und zuletzt am [Datum] bestätigt.

[Ort], [TT.MM.JJJJ]
[Unterschrift]

Bestätigt am [Datum], [Unterschrift] · Bestätigt am [Datum], [Unterschrift]

So füllst du die Situationen aus

Kreuze nur an, was du wirklich meinst. Wer nur den Sterbeprozess ankreuzt, lässt bei Demenz alle Möglichkeiten offen. Das ist zulässig. Zu jeder angekreuzten Situation muss eine klare Aussage zu jeder Maßnahme stehen.

Die Formulierungen zu den Situationen stammen aus den Textbausteinen des Bundesjustizministeriums. Änderst du sie, achte darauf, dass ein Arzt am Krankenbett erkennen kann, ob die beschriebene Lage eingetreten ist. „Wenn es mir sehr schlecht geht“ ist keine Situation im Sinne des BGH.

Aufbewahren, registrieren, aktualisieren

Das Original muss im Ernstfall auffindbar sein. Gib eine Kopie deiner bevollmächtigten Person und dem Hausarzt und lege einen Hinweiszettel in die Geldbörse. Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kannst du seit 2023 auch eine Patientenverfügung allein eintragen lassen; das Register speichert gegen Gebühr nur, dass es das Dokument gibt, nicht den Inhalt.

Eine Erneuerungspflicht gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale rät, die Verfügung alle drei Jahre zu prüfen und mit neuem Datum erneut zu unterschreiben. Dafür stehen im Vordruck die Bestätigungszeilen.

Widerruf und Vorsorgevollmacht

Nach § 1827 Abs. 1 BGB kannst du die Verfügung jederzeit formlos widerrufen, auch mündlich oder durch ein Handzeichen. Vernichte beim Widerruf alle Kopien.

Die Patientenverfügung sagt, was du willst. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer das durchsetzt. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der nach § 1827 Abs. 1 BGB ebenfalls an deine Verfügung gebunden ist. Beide Dokumente zusammen sind die Regel.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Notar für die Patientenverfügung?

Nein. § 1827 BGB verlangt Schriftform und Unterschrift, mehr nicht. Eine notarielle Beurkundung ist möglich, aber freiwillig.

Gibt es einen amtlichen Vordruck?

Nein. Das Bundesjustizministerium stellt Textbausteine und eine Broschüre bereit, die Verbraucherzentralen ein kostenloses Online-Werkzeug auf dieser Basis. Ein Pflichtformular existiert nicht.

Ab welchem Alter kann ich eine Patientenverfügung errichten?

Ab 18 Jahren. § 1827 BGB spricht von einer volljährigen Person.

Muss ich die Verfügung regelmäßig erneuern?

Gesetzlich nicht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sie alle drei Jahre zu prüfen und mit Datum neu zu unterschreiben.

Reicht der Satz „keine lebensverlängernden Maßnahmen“?

Nein. Der BGH hat 2016 entschieden, dass dieser Satz allein keine konkrete Behandlungsentscheidung ist. Nenne Situationen und Maßnahmen.

Quellen

§ 1827 BGB – Patientenverfügung
Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung, Textbausteine und Broschüre
Verbraucherzentrale: Patientenverfügung – Entscheidungen für den Ernstfall treffen
BGH, Pressemitteilung Nr. 136/16 zum Beschluss XII ZB 61/16

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Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.


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