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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Während der Probezeit lässt sich ein Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Betrieb nur noch aus wichtigem Grund möglich, Auszubildende können mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder wechseln.
Das Wichtigste in Kürze
- Probezeit: Kündigung jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen möglich.
- Nach der Probezeit: Betrieb kann nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
- Auszubildende dürfen mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie den Beruf wechseln oder aufgeben.
- Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine elektronische Form reicht ausdrücklich nicht aus.
Kündigung während der Probezeit
Die Probezeit dauert laut Berufsbildungsgesetz mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit kann sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die auszubildende Person das Verhältnis jederzeit kündigen, ohne einen Grund zu nennen und ohne eine Frist einzuhalten. Wichtig ist nur, dass die schriftliche Kündigung noch vor Ablauf der Probezeit bei der anderen Seite ankommt.
Kurzantwort: In der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit möglich, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen.
Kündigung nach der Probezeit
Nach Ablauf der Probezeit ändert sich die Rechtslage grundlegend. Eine ordentliche Kündigung mit Frist ist dann nicht mehr möglich, auch nicht durch eine abweichende vertragliche Vereinbarung. Es bleiben zwei Wege:
| Kündigungsart | Voraussetzung | Frist |
|---|---|---|
| Fristlose Kündigung | Wichtiger Grund auf beiden Seiten | Keine Frist |
| Kündigung durch Auszubildende | Aufgabe der Ausbildung oder Berufswechsel | 4 Wochen |
Was zählt als wichtiger Grund?
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ende der Ausbildungszeit nicht mehr zumutbar ist. Auf Seiten des Betriebs kommen etwa schwere Pflichtverletzungen, beharrliche Arbeitsverweigerung oder Diebstahl infrage. Auf Seiten der Auszubildenden zählen dazu etwa fehlende Ausbildungsinhalte, Mobbing oder gesundheitliche Gefährdung am Arbeitsplatz. Vor einer solchen Kündigung wird in der Praxis meist zuerst eine Abmahnung ausgesprochen.
Die Zwei-Wochen-Frist bei wichtigem Grund
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund verliert ihre Wirkung, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen der kündigenden Seite länger als zwei Wochen bekannt sind. Wer also von einem schwerwiegenden Vorfall erfährt, sollte zügig handeln und darf nicht beliebig lange abwarten, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.
Formvorschriften: Schriftlich, mit Begründung
Jede Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einer Kündigung nach der Probezeit müssen zusätzlich die Kündigungsgründe im Schreiben genannt werden. Ein reines Kündigungsschreiben ohne Begründung reicht nach der Probezeit rechtlich nicht aus. Vorlagen für ein Kündigungsschreiben eines Arbeitsvertrags lassen sich als grober Aufbau nutzen, müssen aber um die Besonderheiten der Ausbildung ergänzt werden.
Besonderheiten bei minderjährigen Auszubildenden
Kurzantwort: Bei minderjährigen Auszubildenden muss zusätzlich der gesetzliche Vertreter der Kündigung zustimmen.
Ist die auszubildende Person noch nicht volljährig, reicht die eigene Kündigungserklärung allein nicht aus. Zusätzlich muss der gesetzliche Vertreter, meist ein Elternteil, der Kündigung zustimmen oder sie selbst mit aussprechen. Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam.
Schadensersatz nach fristloser Kündigung
Wird das Ausbildungsverhältnis durch die Auszubildende oder den Auszubildenden vorzeitig und ohne wichtigen Grund beendet, kann der Betrieb unter Umständen Schadensersatz verlangen, etwa für bereits investierte Ausbildungskosten. Dieser Anspruch muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung geltend gemacht werden. Eine Kündigungsbestätigung durch den Arbeitgeber dokumentiert dabei den genauen Zeitpunkt der Beendigung.
Rolle der Ausbildungsbeteiligten und der Kammer
Bei Streit über eine Kündigung berät die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer beide Seiten und stellt oft Musterunterlagen bereit. In manchen Fällen kann vor einer Klage vor dem Arbeitsgericht ein Schlichtungsverfahren bei der Kammer weiterhelfen, um eine schnellere und kostengünstigere Einigung zu erzielen.
Nach der Kündigung: Was folgt?
Nach dem Ende der Ausbildung steht der auszubildenden Person ein qualifiziertes Zeugnis zu, das Aufschluss über Art, Dauer und Leistungen der Ausbildung gibt. Eine Vorlage für ein Arbeitszeugnis zeigt, welche Angaben ein solches Dokument üblicherweise enthält.
Unterschied zur Kündigung eines normalen Arbeitsvertrags
Ein normales Arbeitsverhältnis lässt sich nach der Probezeit mit den gesetzlichen oder vertraglichen Fristen ordentlich kündigen, ganz ohne besonderen Grund. Bei einer Ausbildung gilt dieser Weg bewusst nicht, weil der Gesetzgeber die Ausbildung als besonders schützenswert einstuft. Wer eine Ausbildung abbricht, verliert damit auch den Anspruch auf den geplanten Abschluss und muss die fehlenden Monate an anderer Stelle nachholen, falls die Ausbildung später fortgesetzt werden soll.
Fazit
Ein Ausbildungsverhältnis lässt sich in der Probezeit unkompliziert und ohne Frist kündigen. Danach ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund oder durch die Auszubildenden selbst mit vier Wochen Frist möglich. Schriftform und bei Kündigung nach der Probezeit auch eine Begründung sind dabei zwingend vorgeschrieben.
FAQ – Häufige Fragen
Kann man ein Ausbildungsverhältnis in der Probezeit einfach kündigen?
Ja, in der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen möglich.
Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
Sie beträgt laut Berufsbildungsgesetz mindestens einen und höchstens vier Monate, je nach Ausbildungsvertrag.
Kann der Betrieb nach der Probezeit ordentlich kündigen?
Nein, nach der Probezeit ist nur noch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich.
Wie kündigt ein Auszubildender nach der Probezeit?
Mit einer Frist von vier Wochen, wenn er die Ausbildung aufgibt oder eine andere Berufsausbildung beginnen möchte.
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, immer schriftlich. Die elektronische Form, etwa per E-Mail, ist gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen.
Was passiert, wenn die Zwei-Wochen-Frist verpasst wird?
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wird unwirksam, wenn die Tatsachen bereits länger als zwei Wochen bekannt sind.
Braucht es bei Minderjährigen eine besondere Zustimmung?
Ja, der gesetzliche Vertreter muss der Kündigung zustimmen, sonst bleibt sie unwirksam.
Kann der Betrieb Schadensersatz verlangen?
Bei vorzeitiger Beendigung ohne wichtigen Grund durch die Auszubildenden ist das unter Umständen möglich, innerhalb von drei Monaten.
Wer hilft bei Streit über eine Kündigung?
Die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer berät beide Seiten und vermittelt oft bei Konflikten.
Steht nach der Kündigung ein Ausbildungszeugnis zu?
Ja, unabhängig vom Kündigungsgrund besteht Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis über die geleistete Ausbildungszeit.
Quellen

Bella schreibt hier über Vorlagen und Vordrucke. Sie mag Fragen, auf die man abends noch schnell eine Antwort braucht, und schreibt sie so auf, dass man sie beim ersten Lesen versteht. Quellen stehen unter jedem Beitrag.






