Inhalt
Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch zum vereinbarten Stichtag, eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn der Vertrag oder ein Tarifvertrag das ausdrücklich erlaubt. Fehlt eine solche Klausel, bleibt beiden Seiten nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne besondere Klausel endet ein befristeter Vertrag nur durch Zeitablauf.
- Eine ordentliche Kündigung braucht eine ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag oder Tarifvertrag.
- Ist eine Kündigung vereinbart, gilt meist die gesetzliche Frist aus § 622 BGB.
- Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt immer möglich.
Automatisches Ende zum vereinbarten Stichtag
Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet nach § 15 Absatz 1 TzBfG von selbst mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass eine der beiden Seiten aktiv kündigen muss. Bei einer Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis dagegen erst, wenn der vereinbarte Zweck erreicht ist, frühestens jedoch zwei Wochen nach schriftlicher Mitteilung durch den Arbeitgeber über den Erreichungszeitpunkt. In beiden Fällen braucht es also grundsätzlich keine gesonderte Kündigung, das Arbeitsverhältnis läuft einfach aus.
Ordentliche Kündigung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
Nach § 15 Absatz 3 TzBfG ist ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich kündbar, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt eine solche Regelung, können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer den Vertrag vor Ablauf der Befristung ordentlich kündigen, beide Seiten bleiben bis zum vereinbarten Ende gebunden. In der Praxis enthalten viele Arbeitsverträge deshalb eine Klausel, die eine vorzeitige ordentliche Kündigung ausdrücklich erlaubt.
Kurzantwort: Ohne ausdrückliche Kündigungsklausel im Vertrag oder Tarifvertrag lässt sich ein befristeter Arbeitsvertrag vor Ablauf nicht ordentlich kündigen.
Typische Musterklauseln im Arbeitsvertrag
Damit eine ordentliche Kündigung überhaupt möglich wird, braucht es eine klare Formulierung im Vertrag. Eine gängige Klausel lautet: „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden.“ Eine ausführlichere Variante ergänzt zusätzlich den Hinweis auf die außerordentliche Kündigung: „Ungeachtet der Befristung bleibt beiden Parteien vorbehalten, das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB und bei Vorliegen eines wichtigen Grunds außerordentlich zu kündigen.“ Eine Klausel, die eine Kündigung nur für die Probezeit vorsieht, gilt dagegen nicht automatisch auch für die restliche Vertragsdauer danach.
Welche Frist bei vereinbarter Kündigung gilt
Ist eine ordentliche Kündigung im befristeten Vertrag vereinbart, richtet sich die Frist meist nach denselben Regeln wie bei unbefristeten Verträgen.
| Regelung | Typische Frist |
|---|---|
| gesetzliche Grundfrist nach § 622 BGB | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Tarifvertrag, z. B. TVöD | gestaffelt nach Beschäftigungsdauer |
| individuelle Vertragsklausel | abweichende, meist längere Frist möglich |
Verweist der Vertrag ausdrücklich auf § 622 BGB, gelten dieselben Fristen wie bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, einschließlich der gestaffelten Fristen für den Arbeitgeber bei längerer Betriebszugehörigkeit.
Kurzantwort: Ist eine Kündigung erlaubt, gilt meist die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
Außerordentliche Kündigung bleibt immer möglich
Unabhängig von einer vertraglichen Kündigungsklausel bleibt die außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bei jedem befristeten Arbeitsverhältnis möglich. Gründe dafür sind etwa dauerhaft ausbleibende Lohnzahlungen, schwere Verstöße gegen den Arbeitsschutz oder grobe Pflichtverletzungen. Wer außerordentlich kündigen möchte, muss dies in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes tun, sonst verfällt dieses Recht.
Fortsetzung nach Vertragsende
Arbeitet ein Beschäftigter nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers weiter, gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Absatz 6 TzBfG als unbefristet fortgesetzt, sofern der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. Wer als Arbeitgeber eine befristete Stelle tatsächlich beenden möchte, sollte deshalb rechtzeitig vor Fristablauf klar kommunizieren, dass keine Weiterbeschäftigung erfolgt.
Kündigung während der Probezeit im befristeten Vertrag
Viele befristete Arbeitsverträge sehen zu Beginn eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vor, während der eine ordentliche Kündigung mit verkürzter Frist von zwei Wochen möglich ist. Diese Regelung gilt aber nur, wenn der Vertrag sie ausdrücklich vorsieht, denn auch die Probezeit-Kündigung ist letztlich eine Form der ordentlichen Kündigung im Sinne von § 15 Absatz 3 TzBfG. Endet die Probezeit, ohne dass der Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit für die restliche Laufzeit vorsieht, entfällt danach die ordentliche Kündigung wieder vollständig bis zum Ende der Befristung.
Fazit
Kündigungsfristen bei befristeten Arbeitsverträgen greifen nur, wenn der Vertrag oder ein Tarifvertrag eine ordentliche Kündigung ausdrücklich zulässt, ansonsten endet das Arbeitsverhältnis automatisch zum vereinbarten Stichtag. Ist eine Kündigung erlaubt, gilt meist die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unabhängig jederzeit möglich.
FAQ – Häufige Fragen
Muss ein befristeter Arbeitsvertrag zum Ende gekündigt werden?
Nein, er endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer, eine gesonderte Kündigung ist dafür nicht nötig.
Kann ich einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen?
Nur wenn der Vertrag oder ein Tarifvertrag eine ordentliche Kündigung ausdrücklich erlaubt.
Welche Frist gilt, wenn eine Kündigung vereinbart ist?
Meist gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats nach § 622 BGB.
Was passiert ohne Kündigungsklausel im Vertrag?
Dann bleibt beiden Seiten nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, eine ordentliche Kündigung scheidet aus.
Gilt eine Probezeit-Klausel auch für die restliche Vertragslaufzeit?
Nein, eine Klausel, die nur die Probezeit regelt, gilt nicht automatisch für die Zeit danach.
Ist eine fristlose Kündigung bei befristeten Verträgen möglich?
Ja, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unabhängig von der Befristung immer möglich.
Wie lange habe ich Zeit für eine außerordentliche Kündigung?
In der Regel müssen beide Seiten innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes handeln.
Was passiert, wenn ich nach Vertragsende einfach weiterarbeite?
Arbeitet der Beschäftigte mit Wissen des Arbeitgebers weiter, gilt das Arbeitsverhältnis meist als unbefristet fortgesetzt.
Endet eine Zweckbefristung automatisch wie eine Zeitbefristung?
Nein, hier endet der Vertrag erst zwei Wochen nach schriftlicher Mitteilung über das Erreichen des Zwecks.
Gelten für befristete Verträge dieselben Kündigungsfristen wie für unbefristete?
Ist eine Kündigung überhaupt vereinbart, gelten meist dieselben gesetzlichen oder tariflichen Fristen wie bei unbefristeten Verträgen.
- Muster Kündigung Arbeitsvertrag
- Muster Arbeitsvertrag Minijob
- Kündigungsschreiben in der Probezeit
- Muster ordentliche Kündigung Arbeitgeber
Quellen
- § 15 TzBfG – Ende des befristeten Arbeitsvertrags
- Arbeitsrechte.de – Befristeter Arbeitsvertrag und Kündigung

Bella schreibt hier über Vorlagen und Vordrucke. Sie mag Fragen, auf die man abends noch schnell eine Antwort braucht, und schreibt sie so auf, dass man sie beim ersten Lesen versteht. Quellen stehen unter jedem Beitrag.






