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Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Ob ein einzelner Mitmieter kündigen kann, hängt von der Vertragsform ab. Stehen alle Bewohner gemeinsam im Mietvertrag, ist eine Kündigung nur mit Zustimmung aller möglich. Bei einem Untermietverhältnis kann die untermietende Person dagegen eigenständig und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei gemeinsamem Hauptmietvertrag müssen alle Mitmieter der Kündigung zustimmen.
- Bei einem Untermietverhältnis kann der Untermieter eigenständig kündigen, meist mit drei Monaten Frist.
- Ein Mietaufhebungsvertrag entlässt einzelne Personen aus dem Vertrag, mit Zustimmung aller Beteiligten.
- Ohne formale Regelung bleibt eine ausgezogene Person weiterhin für die Miete haftbar.
Drei Vertragsformen, drei unterschiedliche Regeln
Wie sich ein einzelner Mitmieter aus der Wohngemeinschaft lösen kann, hängt entscheidend davon ab, wie der Mietvertrag ursprünglich gestaltet wurde. Es lassen sich drei typische Konstellationen unterscheiden, die jeweils eigene Wege zur Kündigung eröffnen.
| Vertragsform | Kündigungsmöglichkeit |
|---|---|
| Gemeinsamer Hauptmietvertrag | Nur mit Zustimmung aller Mitmieter möglich |
| Hauptmieter mit Untermietern | Untermieter kann eigenständig kündigen |
| Separate Einzelmietverträge | Jede Person kündigt unabhängig von den anderen |
Gemeinsamer Hauptmietvertrag: Alle müssen zustimmen
Kurzantwort: Stehen alle Bewohner im Mietvertrag, kann keiner allein kündigen, ohne die anderen mit einzubeziehen.
Unterschreiben mehrere Personen gemeinsam den Mietvertrag, gelten sie rechtlich als eine Vertragspartei. Eine Kündigung wirkt deshalb nur, wenn alle Mitmieter sie gemeinsam erklären. Wer allein auszieht, ohne dass der Vertrag angepasst wird, bleibt weiterhin für die volle Miete haftbar, selbst wenn die Wohnung längst verlassen wurde.
Der Ausweg: Zustimmung der anderen einholen
Möchte eine einzelne Person ausziehen, während die übrigen Mitbewohner bleiben wollen, braucht es entweder die Zustimmung aller zur Vertragsänderung oder einen neuen Nachmieter, der in den bestehenden Vertrag eintritt. Der Vermieter muss der neuen Person ebenfalls zustimmen, darf dies aber nicht willkürlich verweigern, solange die vorgeschlagene Person zumutbar und solvent ist.
Weigern sich die übrigen Mitbewohner, an der Vertragsänderung mitzuwirken, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Mitwirkung, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. In der Praxis lohnt sich aber fast immer zuerst das direkte Gespräch. Eine Kündigungsbestätigung für die Wohnung hilft anschließend, den genauen Ablauf schriftlich festzuhalten.
Untermietverhältnis: Der einfachere Weg
Kurzantwort: Als Untermieter kann eine Person ohne Zustimmung der anderen kündigen, meist mit drei Monaten Frist.
Existiert ein Hauptmieter, der die übrigen Zimmer an Untermieter weitervermietet, ist die Lage deutlich einfacher. Der Untermieter kündigt sein Untermietverhältnis eigenständig und ohne Angabe von Gründen, üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Der Hauptmietvertrag bleibt davon unberührt, der Hauptmieter bleibt weiterhin Ansprechpartner des Vermieters. Eine passende Untermietvertrag-Vorlage zeigt, welche Klauseln zur Kündigung typischerweise vereinbart werden.
Wenn der Hauptmieter selbst auszieht
Verlässt der Hauptmieter die Wohnung, müssen in der Regel auch die Untermieter ausziehen, da ihr Vertrag rechtlich vom Hauptmietvertrag abhängt. Der Hauptmieter muss die Untermietverträge dafür fristgerecht kündigen. Für die Untermieter bedeutet das planbare, aber oft unangenehme Fristen, weshalb eine frühzeitige Absprache im Haushalt sinnvoll ist.
Der Mietaufhebungsvertrag als Alternative
Sind sich alle Beteiligten einig, lässt sich eine einzelne Person auch über einen Mietaufhebungsvertrag aus dem gemeinsamen Mietverhältnis entlassen, ohne dass der gesamte Vertrag gekündigt wird. Der Vermieter muss dem zustimmen, ebenso die verbleibenden Mitmieter. Dieser Weg ist oft schneller als eine vollständige Neuverhandlung des Mietvertrags und eignet sich besonders, wenn die übrigen Bewohner in der Wohnung bleiben möchten.
WG als eigene Institution
In manchen Fällen wird die Wohnung ausdrücklich an die Wohngemeinschaft als Ganzes vermietet, nicht an einzelne Namen. Hier ist der Vermieter meist verpflichtet, eine zumutbare Ersatzperson zu akzeptieren, wenn jemand auszieht. Diese Konstellation erleichtert den Wechsel einzelner Bewohner erheblich, weil der Vermieter nicht bei jedem Wechsel neu verhandeln muss. Wer eine allgemeine Vorlage zur Mietvertragskündigung braucht, findet dort den grundsätzlichen Aufbau eines solchen Schreibens.
Separate Einzelmietverträge: Der unkomplizierte Fall
Manche Wohnungen werden von vornherein mit getrennten Mietverträgen für jedes Zimmer ausgestattet. In diesem Fall kann jede Person unabhängig von den anderen kündigen, ohne Rücksicht auf die verbleibenden Mitbewohner nehmen zu müssen. Die üblichen gesetzlichen Fristen von drei Monaten zum Monatsende gelten dabei wie bei jedem regulären Mietvertrag. Diese Konstellation ist unter WG-Vermietern seltener, weil sie den Verwaltungsaufwand für den Vermieter erhöht.
Praktische Tipps für einen reibungslosen Auszug
Bevor ein Mitmieter auszieht, lohnt sich ein schriftliches Übergabeprotokoll für das eigene Zimmer, um spätere Streitigkeiten über Kaution und Schäden zu vermeiden. Auch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt und die Information an Versicherungen oder Vertragspartner sollten frühzeitig erledigt werden. Wer einen Nachmieter vorschlägt, sollte dessen Bonität und Zuverlässigkeit im eigenen Interesse ebenfalls im Blick behalten, da ein Ausfall sonst wieder auf die verbleibende Gruppe zurückfällt.
Fazit
Ob ein Mitmieter allein kündigen kann, entscheidet die Vertragsform der Wohngemeinschaft. Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag braucht es die Zustimmung aller, bei einem Untermietverhältnis reicht die eigene Kündigung. Ein Mietaufhebungsvertrag bietet in vielen Fällen den schnellsten und einvernehmlichsten Weg, eine einzelne Person aus dem Mietverhältnis zu entlassen.
FAQ – Häufige Fragen
Kann ein Mitmieter allein aus dem WG-Vertrag kündigen?
Nur wenn er als Untermieter im Vertrag steht. Bei einem gemeinsamen Hauptmietvertrag braucht es die Zustimmung aller.
Was passiert, wenn ein Mitbewohner einfach auszieht?
Ohne formale Regelung bleibt die Person weiterhin für die volle Miete haftbar, auch nach dem Auszug.
Wie lange ist die Kündigungsfrist als Untermieter?
Meist drei Monate zum Monatsende, bei möblierten Zimmern kann sich die Frist teils verkürzen.
Muss der Vermieter einem Nachmieter zustimmen?
Er darf die Zustimmung nicht willkürlich verweigern, solange die vorgeschlagene Person zumutbar und solvent ist.
Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?
Eine Vereinbarung, mit der eine einzelne Person mit Zustimmung aller Beteiligten aus dem laufenden Mietvertrag entlassen wird.
Was passiert, wenn der Hauptmieter auszieht?
Die Untermieter müssen meist ebenfalls ausziehen, der Hauptmieter kündigt dafür fristgerecht die Untermietverträge.
Kann man die Mitwirkung an einer Kündigung erzwingen?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Mitwirkung, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Was gilt, wenn die Wohnung an die WG als Ganzes vermietet ist?
Der Vermieter muss dann meist eine zumutbare Ersatzperson akzeptieren, wenn ein Bewohner auszieht.
Braucht ein Untermietvertrag eine besondere Form?
Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und Kündigungsfrist sowie Mietkonditionen eindeutig regeln.
Was ist der schnellste Weg für einen einzelnen Auszug?
Meist der Mietaufhebungsvertrag, sofern Vermieter und verbleibende Mitbewohner einverstanden sind.
Quellen

Bella schreibt hier über Vorlagen und Vordrucke. Sie mag Fragen, auf die man abends noch schnell eine Antwort braucht, und schreibt sie so auf, dass man sie beim ersten Lesen versteht. Quellen stehen unter jedem Beitrag.






