Ottoman Vakuf Document from Bitola, 1435

Handout Vorlage: Bedeutung, Aufbau und Muster fürs Referat

Kurzantwort: Ein Handout ist laut Duden „an Teilnehmer und Teilnehmerinnen einer Tagung, eines Seminars oder dergleichen ausgegebenes Informationsmaterial“; das Wort kommt vom englischen „to hand out“, austeilen. In Schule und Hochschule ist es die ein- bis zweiseitige Zusammenfassung eines Referats mit Kopf, Gliederung, Kernaussagen und Quellen. Die Vorlage unten enthält alle Teile mit Platzhaltern.

Wer ein Referat hält, gibt den Zuhörern etwas in die Hand, das nach dem Vortrag bleibt. Das Handout ersetzt das Mitschreiben, hält die Struktur fest und nennt die Quellen. Lehrkräfte und Dozenten bewerten es oft mit, weil es zeigt, ob der Vortragende sein Thema auf das Wesentliche bringen kann.

Dieser Artikel klärt zuerst die Bedeutung, dann folgt die Vorlage. Danach geht es um Umfang, Gestaltung und die Frage, was du aus fremden Texten und Bildern übernehmen darfst.

Was „Handout“ bedeutet

Der Duden führt das Wort als Anglizismus mit der Bedeutung: Informationsmaterial, das an Teilnehmer einer Tagung oder eines Seminars ausgegeben wird. Herkunft: englisch handout, zu „to hand out“ = aus-, verteilen. Im Hochschulbetrieb wird Handout oft gleichbedeutend mit Thesenpapier verwendet. Das Thesenpapier im engeren Sinn enthält die Thesen des Vortragenden, also seine Bewertung, und keine Tabellen oder Grafiken; die kommen auf eine getrennte Tischvorlage. In der Schule ist die Trennung unüblich, dort heißt alles Handout.

Gemeinsam ist allen Varianten: wenige Seiten, meist Stichpunkte, keine Informationen, die über den Vortrag hinausgehen. Das Handout dient als Orientierungshilfe und bleibt deshalb kurz.

Die Vorlage

[Schule / Hochschule, Fachbereich] · [Fach / Seminar, Kursnummer] · [Lehrkraft / Dozentin]
[Datum des Referats] · Referent/in: [Vorname Nachname, Klasse / Semester]

[Titel des Referats]
[Untertitel oder Leitfrage, z. B. „Warum scheiterte die Weimarer Republik?“]

Gliederung
1. [Abschnitt 1] · 2. [Abschnitt 2] · 3. [Abschnitt 3] · 4. Fazit

1. [Abschnitt 1]
Kernaussage: [ein Satz]
– [Stichpunkt mit Zahl, Datum oder Name]
– [Stichpunkt]
– [Stichpunkt]

2. [Abschnitt 2]
Kernaussage: [ein Satz]
– [Stichpunkt]
– [Stichpunkt]

3. [Abschnitt 3]
Kernaussage: [ein Satz]
– [Stichpunkt]
– [Stichpunkt]

Wichtige Begriffe
[Begriff]: [Erklärung in einem Satz] · [Begriff]: [Erklärung]

4. Fazit / These
[Zwei bis drei Sätze: Antwort auf die Leitfrage, eigene Einschätzung]

Fragen zur Diskussion
– [Frage 1] · – [Frage 2]

Quellen
[Nachname, Vorname: Titel. Ort Jahr, Seiten.] · [Autor/Institution: Titel der Webseite, URL, abgerufen am TT.MM.JJJJ]

Was in jeden Teil gehört

Kopf. Einrichtung, Kurs, Lehrkraft, Datum, Name. Ein Handout ohne Kopf lässt sich nach zwei Wochen keinem Referat mehr zuordnen.

Gliederung. Dieselben Punkte wie im Vortrag, in derselben Reihenfolge. Die Zuhörer sollen jederzeit sehen, wo du gerade bist.

Kernaussagen. Ein Satz pro Abschnitt, der auch ohne den Vortrag verständlich ist. Darunter drei bis fünf Stichpunkte mit Fakten: Zahlen, Daten, Namen. Was nur mit deiner Erklärung Sinn ergibt, gehört auf die Folie und nicht ins Handout.

Begriffe. Fachwörter, die im Vortrag fallen, mit je einem Satz Erklärung. Das entlastet den Vortrag von Definitionen.

Fazit und Fragen. Deine Antwort auf die Leitfrage plus ein bis zwei Fragen, die die anschließende Diskussion öffnen.

Quellen. Vollständig, so dass jeder die Stelle finden kann. Wikipedia darf als Einstieg dienen; in der Quellenliste stehen die Werke, die Wikipedia selbst zitiert, oder andere Fachquellen.

Umfang und Gestaltung

Eine Seite für ein Referat von 10 bis 15 Minuten, höchstens zwei Seiten für längere Vorträge. Schriftgröße 11 oder 12, ein Zeilenabstand von 1,15 bis 1,5, klare Zwischenüberschriften. Stichpunkte statt Fließtext. Weißraum ist erlaubt; ein Blatt, das bis zum Rand voll ist, liest niemand.

Drucke so viele Exemplare, wie Personen im Raum sind, plus zwei. Gib das Handout vor dem Vortrag aus, wenn die Zuhörer mitlesen sollen, oder danach, wenn du Spannung halten willst. Bei digitalen Seminaren reicht ein PDF im Kursraum.

Zitate und Bilder: was rechtlich hineingehört

Fremde Texte darfst du zitieren, wenn das Zitat einen Zweck erfüllt, etwa deine Aussage belegt oder erläutert, und im Umfang dadurch gerechtfertigt ist (§ 51 UrhG). Die Quelle muss nach § 63 UrhG deutlich angegeben werden. Ein Zitat ohne Quellenangabe gilt als Plagiat, und Schulen und Hochschulen bewerten das entsprechend.

Für Unterricht und Lehre erlaubt § 60a UrhG zusätzlich, bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werks für die Teilnehmer der Veranstaltung zu vervielfältigen; Abbildungen und Werke geringen Umfangs dürfen vollständig genutzt werden, sofern der Zweck nicht kommerziell ist. Das deckt die Kopie einer Grafik aus dem Schulbuch für das Handout im Kurs ab. Es deckt nicht ab, das Handout später öffentlich ins Netz zu stellen. Wer sicher gehen will, zeichnet Grafiken selbst oder nutzt Bilder mit freier Lizenz und nennt die Lizenz.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Handout und Thesenpapier?

Das Thesenpapier enthält die Bewertung des Vortragenden in Thesenform und keine Grafiken oder Tabellen. Das Handout ist der weitere Begriff und umfasst jede Zusammenfassung, die verteilt wird.

Wie lang darf ein Handout sein?

Eine Seite für kurze Referate, höchstens zwei für lange. Länger wird es zum Aufsatz.

Muss ein Handout Quellen enthalten?

Ja. Ohne Quellen kann niemand prüfen, worauf deine Aussagen beruhen, und Zitate ohne Quellenangabe verstoßen gegen § 63 UrhG.

Wann gebe ich das Handout aus?

Vorher, wenn die Zuhörer mitlesen und Notizen machen sollen. Nachher, wenn das Blatt Ergebnisse vorwegnehmen würde.

Brauche ich eine Word-Vorlage für das Handout?

Nein. Eine leere Seite mit Kopfzeile reicht. Lege die Teile aus der Vorlage oben als Absätze an, setze die Zwischenüberschriften fett und nutze für die Stichpunkte die Aufzählungsfunktion. Speichere als PDF, damit das Layout beim Drucken bleibt.

Darf ich Bilder aus dem Internet ins Handout kopieren?

Für den Kurs nach § 60a UrhG in der Regel ja, mit Quellenangabe. Für eine Veröffentlichung nur mit Lizenz oder Erlaubnis des Urhebers.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion gratisvordrucke.de — sie schreibt hier über Vorlagen, Musterschreiben und was rechtlich hineingehört.


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