Verhinderungspflege: Antrag, Höhe und was erstattet wird

Kurz gesagt: Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die Leistung wird bei der Pflegekasse beantragt, und zwar auch nachträglich – man muss also nicht vorher fragen, sondern kann Belege einreichen.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Ansprüche verfallen: Viele wissen nicht, dass rückwirkend abgerechnet werden kann.

Wer Anspruch hat

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson.

Früher musste diese Person die Pflege mindestens sechs Monate übernommen haben – diese Vorpflegezeit ist mit der Reform entfallen.

Der Anspruch besteht für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr.

Wer die Vertretung übernehmen darf

Ein Pflegedienst oder eine Einzelpflegekraft.

Nachbarn, Bekannte oder Freunde – auch stundenweise.

Nahe Angehörige, die im selben Haushalt leben oder bis zum zweiten Grad verwandt sind. Hier gilt allerdings eine niedrigere Erstattungsgrenze, sofern nicht nachweisbar höhere Kosten entstanden sind – etwa durch Verdienstausfall oder Fahrtkosten.

Der Antrag

Formlos oder mit dem Formular der Pflegekasse. Nötig sind Angaben zum Zeitraum, zur Vertretungsperson und zu den entstandenen Kosten.

Beigelegt werden Rechnungen des Pflegedienstes oder – bei privater Vertretung – eine Quittung mit Datum, Stundenzahl und Unterschrift.

Der Antrag kann nachträglich gestellt werden. Es ist also möglich, die Vertretung zunächst zu organisieren und die Abrechnung danach einzureichen.

Stundenweise oder tageweise

Wird die Vertretung an einem Tag weniger als acht Stunden geleistet, zählt dieser Tag nicht auf das Wochenkontingent an. Das ist ein wichtiger Punkt für regelmäßige kurze Entlastungen.

Das Pflegegeld läuft bei stundenweiser Verhinderungspflege ungekürzt weiter. Bei ganztägiger Verhinderungspflege wird es anteilig gekürzt.

Das Zusammenspiel mit der Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das Budget lässt sich flexibel für beides verwenden.

Die aktuellen Beträge stehen bei der eigenen Pflegekasse; sie werden regelmäßig angepasst.

Wo man Hilfe bekommt

Kostenlose Beratung bieten die Pflegestützpunkte, die Pflegekassen und unabhängige Beratungsstellen. Sie helfen auch beim Ausfüllen der Formulare.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?

Ab Pflegegrad 2.

Kann man rückwirkend beantragen?

Ja, mit Belegen.

Dürfen Angehörige die Vertretung übernehmen?

Ja, mit besonderen Regeln zur Höhe der Erstattung.

Was passiert mit dem Pflegegeld?

Bei stundenweiser Vertretung läuft es weiter, bei ganztägiger wird es anteilig gekürzt.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Quellen

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