Nachlassverzeichnis Muster: Vorlage und Aufbau für Erben

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 4 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Ein Nachlassverzeichnis listet alles auf, was ein Verstorbener am Todestag besaß und schuldete. Ein gutes Muster gliedert sich in vier Teile: Angaben zum Erblasser, Vermögen (Aktiva), Schulden (Passiva) und Schenkungen der letzten zehn Jahre. Benötigt wird das Verzeichnis vor allem, wenn Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 BGB Auskunft verlangen. Die Vorlage unten zeigt den Aufbau mit Beispielen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag ist immer der Todestag des Erblassers.
  • Pflicht sind Aktiva, Passiva und Schenkungen der letzten zehn Jahre.
  • Pflichtteilsberechtigte dürfen ein notarielles Verzeichnis verlangen.
  • Die Kosten trägt nach § 2314 Abs. 2 BGB der Nachlass.

Wann ein Nachlassverzeichnis nötig ist

Das Gesetz kennt mehrere Anlässe. Der häufigste ist der Pflichtteil. Ist ein Kind oder Ehepartner enterbt, steht ihm ein Auskunftsanspruch gegen den Erben zu. So regelt es § 2314 Abs. 1 BGB. Ohne vollständige Liste lässt sich der Pflichtteil nicht berechnen.

Weitere typische Fälle sind:

  • Ein Testamentsvollstrecker muss den Erben ein Verzeichnis übergeben.
  • Eine Erbengemeinschaft braucht einen Überblick für die Aufteilung.
  • Das Finanzamt fordert Angaben für die Erbschaftsteuer.
  • Eltern verwalten ein Erbe für ihr minderjähriges Kind.

Auch ohne Pflicht lohnt sich die Liste. Sie verhindert Streit und hilft bei Banken, Versicherungen und Behörden. Wer für die Abwicklung eine Vertretung braucht, findet dazu eine Erbschaftsvollmacht als Vorlage.

Aufbau: Was in das Muster gehört

Die Kanzlei Rose & Partner beschreibt die Pflichtbestandteile ausführlich. Die folgende Übersicht fasst sie zusammen:

Teil Inhalt
Kopf Name, Geburts- und Sterbedatum, letzter Wohnsitz, Familienstand, Güterstand
Beteiligte Erben und bekannte Pflichtteilsberechtigte
Aktiva Konten, Bargeld, Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere, Schmuck, Forderungen
Passiva Schulden des Erblassers, Bestattung, Grabstein
Fiktiver Nachlass Schenkungen der letzten zehn Jahre, Schenkungen an den Ehepartner
Abschluss Ort, Datum, Unterschrift, Versicherung der Vollständigkeit

Kurzantwort: Ein Nachlassverzeichnis besteht aus Angaben zum Erblasser, allen Vermögenswerten, allen Schulden und den Schenkungen der letzten zehn Jahre. Stichtag ist der Todestag.

Nachlassverzeichnis Muster zum Übernehmen

Das folgende Muster lässt sich abschreiben oder in eine Tabelle übertragen. Die Beispielwerte zeigen, wie genau die Angaben sein sollten.

Nachlassverzeichnis über den Nachlass von
Name, Vorname: ____________________
Geboren am: __________ Verstorben am: __________
Letzter Wohnsitz: ____________________
Familienstand und Güterstand: ____________________

I. Aktiva (Stand Todestag)

  • Girokonto, Bank und IBAN, Kontostand: Beispiel 4.250,00 Euro
  • Sparbuch, Bank und Nummer, Guthaben: Beispiel 12.000,00 Euro
  • Eigentumswohnung, Anschrift, Grundbuchblatt, Größe in Quadratmetern
  • Pkw, Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand
  • Hausrat und Schmuck, einzeln bei nennenswertem Wert
  • Forderungen, etwa offene Rückzahlungen oder Steuererstattungen

II. Passiva

  • Kredite und offene Rechnungen mit Gläubiger und Betrag
  • Bestattungskosten laut Rechnung
  • Kosten für Grabstein und Grabstätte

III. Schenkungen der letzten zehn Jahre

  • Empfänger, Datum, Gegenstand, damaliger Wert

IV. Abschluss
Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Ort, Datum: ____________ Unterschrift: ____________

Genauigkeit: So detailliert muss die Liste sein

Das Verzeichnis muss eine spätere Bewertung ermöglichen. Bei Konten und Bargeld gehört der genaue Betrag hinein. Bei Sachen reichen Merkmale, die den Wert bestimmen. Für ein Auto sind das Marke, Modell, Baujahr und Kilometerstand. Bei Goldschmuck zählt der Goldgehalt. Der Erbe muss den Wert nicht selbst schätzen. Eine Wertermittlung kann der Pflichtteilsberechtigte aber zusätzlich verlangen.

Ein häufiger Fehler betrifft Schenkungen. Nach § 2325 BGB zählen Geschenke der letzten zehn Jahre vor dem Tod mit. Sie werden im ersten Jahr voll berücksichtigt. Für jedes weitere Jahr sinkt ihr Gewicht um ein Zehntel. Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die Frist erst mit dem Ende der Ehe. Deshalb gehören solche Geschenke unabhängig vom Datum ins Verzeichnis. Eine Inventarliste für die Wohnung erleichtert das Erfassen des Hausrats.

Privates oder notarielles Nachlassverzeichnis

Der Pflichtteilsberechtigte kann wählen. Er darf ein privates, schriftliches Verzeichnis verlangen. Er darf aber auch fordern, dass ein Notar es aufnimmt. Zudem hat er das Recht, bei der Aufnahme dabei zu sein. Das notarielle Verzeichnis gilt als verlässlicher. Der Notar ermittelt selbst und fragt etwa bei Banken nach.

Merkmal Privat Notariell
Ersteller Erbe Notar
Übliche Frist laut Praxis etwa 6 Wochen etwa 3 bis 4 Monate
Kosten gering Notargebühren, abhängig vom Nachlasswert
Wer zahlt der Nachlass der Nachlass

Kurzantwort: Ein privates Verzeichnis erstellt der Erbe selbst. Ein notarielles nimmt ein Notar auf. Beide bezahlt nach § 2314 Abs. 2 BGB der Nachlass.

Praktische Tipps für Erben

  • Kontoauszüge der letzten zehn Jahre bei den Banken anfordern.
  • Grundbuchauszüge beim Grundbuchamt beantragen.
  • Versicherungen, Verträge und Abos sammeln und kündigen.
  • Belege in einem Ordner nach den vier Teilen sortieren.

Unklare Posten sollten nicht weggelassen werden. Besser ist ein Vermerk wie „Wert unbekannt, Unterlagen angefordert“. Ein unvollständiges Verzeichnis kann der Pflichtteilsberechtigte beanstanden und eine Ergänzung verlangen. Bestehende Verträge lassen sich mit einer Vorlage schnell beenden, etwa bei einer Versicherung im Todesfall.

Fazit

Ein Nachlassverzeichnis Muster spart Zeit und Streit. Wichtig sind der Stichtag Todestag, vollständige Aktiva und Passiva sowie die Schenkungen der letzten zehn Jahre. Pflichtteilsberechtigte können ein notarielles Verzeichnis verlangen. Die Kosten trägt in jedem Fall der Nachlass.

FAQ – Häufige Fragen

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Eine geordnete Liste aller Vermögenswerte und Schulden eines Verstorbenen zum Todestag.

Wer muss ein Nachlassverzeichnis erstellen?

Der Erbe, wenn ein Pflichtteilsberechtigter es verlangt. Auch Testamentsvollstrecker sind dazu verpflichtet.

Welcher Stichtag gilt?

Der Todestag des Erblassers.

Müssen Schenkungen hinein?

Ja, alle Schenkungen der letzten zehn Jahre und Schenkungen an den Ehepartner.

Wer trägt die Kosten?

Der Nachlass, so steht es in § 2314 Abs. 2 BGB.

Reicht ein handschriftliches Verzeichnis?

Ja, ein privates Verzeichnis ist formlos möglich. Es muss aber vollständig und geordnet sein.

Kann ein notarielles Verzeichnis verlangt werden?

Ja. Der Pflichtteilsberechtigte darf die Aufnahme durch einen Notar fordern.

Muss der Erbe Werte schätzen?

Nein. Er muss aber so genau beschreiben, dass eine spätere Bewertung möglich ist.

Gehören Beerdigungskosten hinein?

Ja, als Passiva. Kosten für Testamentseröffnung oder Erbschein gehören nicht dazu.

Wie lange dauert die Erstellung?

In der Praxis gelten etwa sechs Wochen für ein privates und drei bis vier Monate für ein notarielles Verzeichnis.

Mehr zum Thema

Hinweis: Das Muster dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

Nach oben scrollen