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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Die ADAC Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Beitragsperiode. Die Beitragsperiode läuft zwölf Monate ab dem Fälligkeitstag des Beitrags. Wer die Mitgliedschaft beenden will, muss die Kündigung also spätestens drei Monate vor diesem Termin abgeben.
Kurzantwort: Der ADAC lässt Mitglieder mit drei Monaten Frist zum Ende der zwölfmonatigen Beitragsperiode kündigen. Die Kündigung braucht Textform, etwa per Online-Formular, Brief oder E-Mail.
Das Wichtigste in Kürze
- Frist: drei Monate zum Ende der Beitragsperiode
- Beitragsperiode: zwölf Monate ab Fälligkeit des Beitrags
- Form: Textform, also Online-Formular, Brief oder E-Mail
- Tarifwechsel bei Plus oder Premium: bis einen Monat vor Periodenende
ADAC Mitgliedschaft kündigen: So läuft die Frist
Der ADAC ist ein eingetragener Verein mit rund 22,2 Millionen Mitgliedern (Stand 2024, laut Wikipedia). Die Mitgliedschaft läuft nicht automatisch nach einem Kalenderjahr aus. Sie verlängert sich Jahr für Jahr, solange kein Mitglied kündigt.
Maßgeblich ist die sogenannte Beitragsperiode. Sie beginnt am Tag, an dem der Beitrag fällig wird, und dauert zwölf Monate. Die Kündigung muss drei Monate vor dem Ende dieser Periode beim Verein eingehen. Ein späterer Eingang verschiebt das Ende der Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.
Das Vereinsrecht erlaubt solche Regeln ausdrücklich. Nach § 39 BGB dürfen Mitglieder jederzeit aus einem Verein austreten. Die Satzung darf aber bestimmen, dass der Austritt nur zum Ende eines Geschäftsjahres oder nach einer Kündigungsfrist von höchstens zwei Jahren gilt. Beim ADAC liegt die Frist deutlich darunter.
Kündigungsfrist ADAC: Rechenbeispiel und Termine
Den passenden Termin liefert der Beitragsbescheid oder die Mitgliedskarte. Dort steht, wann der Beitrag fällig wird. Von diesem Datum aus zählt die Beitragsperiode zwölf Monate weiter.
| Beitrag fällig am | Periode endet | Kündigung spätestens |
|---|---|---|
| 1. Januar | 31. Dezember | Ende September |
| 1. April | 31. März | Ende Dezember |
| 1. Juli | 30. Juni | Ende März |
| 1. Oktober | 30. September | Ende Juni |
Die Tabelle dient als Rechenhilfe. Verbindlich ist der Zeitraum, der auf den eigenen Unterlagen steht. Wer ganz sicher gehen will, schickt die Kündigung einige Tage vor Fristende ab. So bleibt Puffer für Postwege und Serverprobleme.
ADAC Mitgliedschaft kündigen: Online, per Brief oder E-Mail
Laut ADAC genügt die Textform. Gemeint ist eine lesbare Erklärung, in der die kündigende Person genannt ist. § 126b BGB beschreibt diese Form. Eine handschriftliche Unterschrift ist dafür nicht zwingend.
Drei Wege stehen offen:
- Das Online-Formular auf der Kündigungsseite des ADAC. Es führt in vier Schritten durch die Angaben und bestätigt den Eingang per E-Mail.
- Ein Brief an den ADAC Mitgliederservice. Ein Einwurf-Einschreiben belegt den Zugang.
- Eine E-Mail an die Adresse, die der ADAC auf seiner Kündigungsseite nennt.
Das Formular verlangt Mitgliedsnummer, Name, Anschrift und einen Kündigungsgrund. Die Nummer steht auf der Mitgliedskarte. Der ADAC bestätigt die Kündigung zusätzlich schriftlich. Diese Bestätigung sollte aufbewahrt werden.
Muster für die ADAC Kündigung per Brief
Ein kurzes Schreiben reicht aus. Es braucht keine ausführliche Begründung. Wichtig sind eindeutige Angaben zur Person und zum Wunschtermin.
Beispieltext:
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Mitgliedsnummer: 000 000 000
Betreff: Kündigung meiner ADAC Mitgliedschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im ADAC fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Name
Wer eine fertige Vorlage sucht, findet bei Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft ein passendes Muster. Was in jedes Kündigungsschreiben gehört, erklärt der Beitrag Kündigung schreiben: Was muss rein?.
Kurzantwort: Mitgliedsnummer, Name, Anschrift und die Erklärung „Ich kündige“ genügen. Ein Grund ist im Brief nicht vorgeschrieben, das Online-Formular fragt ihn aber ab.
Tarif wechseln oder Plus und Premium abwählen
Wer nur den Tarif ändern will, muss nicht die ganze Mitgliedschaft beenden. Der ADAC bietet neben der Basis-Mitgliedschaft die Stufen Plus und Premium an. Für einen Wechsel gilt eine kürzere Frist. Die Änderung muss bis einen Monat vor dem Ende der Beitragsperiode in Textform beim Verein vorliegen.
Eine Kündigung ist bei einem Tarifwechsel nicht nötig. Die Basis-Mitgliedschaft bleibt dann bestehen, nur der Plus- oder Premiumanteil entfällt. Wer beides kündigt, verliert Leistungen wie die erweiterte Pannenhilfe.
Partner und Kinder: Wer darf kündigen?
Bei Partner- und Familienmitgliedschaften hat jede Person ein eigenes Vertragsverhältnis. Der ADAC lässt die Kündigung nur durch das jeweilige Mitglied selbst zu. Die Frist bleibt bei drei Monaten zur Beitragsfälligkeit.
Das gilt auch für volljährige Kinder. Eltern können die Mitgliedschaft ihrer erwachsenen Kinder nicht beenden. Umgekehrt gilt dasselbe. Ist jemand dazu nicht in der Lage, kann eine schriftliche Vollmacht helfen. Ein Muster bietet Vollmacht zum Kündigen.
Kündigungsportal nutzen oder selbst kündigen
Der ADAC nimmt Kündigungen auch über Drittanbieter an. Eventuell anfallende Gebühren übernimmt der Verein aber nicht. Da das Online-Formular kostenlos ist, lohnt sich ein Portal selten.
Wer per E-Mail kündigt, findet Hinweise im Beitrag Kündigungsschreiben per Mail. Auch das Speichern der Sendebestätigung gehört dazu.
Frist verpasst: Was jetzt hilft
Geht die Kündigung zu spät ein, läuft die Mitgliedschaft um ein Jahr weiter. Wer die Frist verpasst hat, kann trotzdem sofort kündigen. Die Erklärung gilt dann zum nächsten regulären Termin, also ein Jahr später.
Bei einem wichtigen Grund gelten allgemeine Regeln für Dauerschuldverhältnisse. Ob ein solcher Grund vorliegt, entscheidet im Streitfall der Einzelfall. Eine Übersicht zu Sonderfällen bietet Sonderkündigung: Vorlage.
Fazit
Die ADAC Kündigungsfrist ist klar geregelt. Drei Monate vor dem Ende der zwölfmonatigen Beitragsperiode muss die Kündigung in Textform beim Verein liegen. Das Online-Formular ist der bequemste Weg, ein Brief mit Einschreiben der sicherste Beleg. Wer nur weniger Leistungen will, wechselt den Tarif bis einen Monat vor Periodenende.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über Fristen hilft eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
FAQ – Häufige Fragen
Wie lang ist die ADAC Kündigungsfrist?
Sie beträgt drei Monate zum Ende der Beitragsperiode.
Wann endet die Beitragsperiode?
Sie beginnt am Fälligkeitstag des Beitrags und dauert zwölf Monate.
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Ja, der ADAC verlangt Textform. Eine E-Mail mit Name und Mitgliedsnummer erfüllt diese Form.
Brauche ich eine Unterschrift?
Für die Textform nicht. Ein Brief mit Unterschrift schadet aber nicht.
Kann ich online kündigen?
Ja. Der ADAC bietet ein Online-Formular mit vier Schritten an.
Muss ich einen Kündigungsgrund nennen?
Im Brief nicht. Das Online-Formular bittet um einen Grund.
Kann ich Plus oder Premium einzeln kündigen?
Ja, über einen Tarifwechsel bis einen Monat vor Ende der Beitragsperiode.
Darf ich die Mitgliedschaft meines Partners kündigen?
Nein. Das Mitglied muss selbst in Textform kündigen.
Was passiert bei verpasster Frist?
Die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr.
Bekomme ich eine Bestätigung?
Ja. Der ADAC bestätigt den Eingang per E-Mail und danach schriftlich.
- Kündigung Mitgliedschaft im Verein als PDF
- Kündigung schreiben: Was muss rein?
- Kündigungsschreiben per Mail
- Kündigung online schreiben, kostenlos
- Vollmacht zum Kündigen: Muster
Quellen
- ADAC: Mitgliedschaft kündigen und Kündigungsfrist
- Wikipedia: ADAC
- Gesetze im Internet: § 39 BGB Austritt aus dem Verein
- Gesetze im Internet: § 126b BGB Textform

Bella schreibt hier über Vorlagen und Vordrucke. Sie mag Fragen, auf die man abends noch schnell eine Antwort braucht, und schreibt sie so auf, dass man sie beim ersten Lesen versteht. Quellen stehen unter jedem Beitrag.
