Kündigung Stromvertrag: Muster, Fristen und Ablauf

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 6 Minuten

Ein Stromvertrag mit fester Laufzeit lässt sich meist zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, üblich sind Fristen von vier bis sechs Wochen vorher. Bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht, mit dem sich der Vertrag außerplanmäßig beenden lässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verträge mit fester Laufzeit enden meist mit vier bis sechs Wochen Kündigungsfrist zum Laufzeitende.
  • In der Grundversorgung reicht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, jederzeit möglich.
  • Bei Preiserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht, oft mit vierzehn Tagen Frist ab Mitteilung.
  • Beim Umzug kann gekündigt werden, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefert oder teurer wird.

Reguläre Kündigungsfrist beim Stromvertrag

Verträge mit einer festen Laufzeit, häufig zwölf oder vierundzwanzig Monate, verlängern sich meist automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die genaue Kündigungsfrist steht in den Vertragsbedingungen, üblich sind vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Laufzeit. In der Grundversorgung, die ohne feste Laufzeit läuft, genügt hingegen eine Frist von zwei Wochen, eine Kündigung ist hier jederzeit möglich.

Kurzantwort: Bei fester Laufzeit gelten meist vier bis sechs Wochen Frist, in der Grundversorgung zwei Wochen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Situation Sonderkündigungsrecht
Preiserhöhung ohne Zustimmung Meist 14 Tage nach Zugang der Mitteilung
Umzug, Anbieter liefert nicht Kündigung zum Umzugstermin möglich
Umzug, gleiche Konditionen möglich Meist kein Sonderkündigungsrecht

Erhöht der Anbieter die Preise während der Laufzeit, entsteht in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die genaue Frist hängt vom jeweiligen Anbieter ab, häufig gelten vierzehn Tage ab Zugang der Preiserhöhungsmitteilung. Wichtig ist, diese Frist nicht verstreichen zu lassen, sonst gilt der neue Preis als akzeptiert.

Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Zieht die Kundschaft um, hängt das Kündigungsrecht davon ab, ob der bisherige Anbieter am neuen Wohnort überhaupt liefern kann. Ist das nicht der Fall oder würde der Vertrag nur zu deutlich schlechteren Konditionen fortgeführt, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Umzugstermin. Bietet der Anbieter dieselben Konditionen am neuen Ort an, entfällt dieses Recht meist, der Vertrag läuft dann einfach am neuen Wohnort weiter. Wichtig ist, den Umzug frühzeitig beim Anbieter zu melden, damit die Zählerstände am alten und neuen Wohnort korrekt erfasst werden und keine falsche Abrechnung entsteht.

So kündigt man richtig

Die Kündigung muss in Textform erfolgen, also per Brief, Fax oder E-Mail. Sie sollte immer die eigene Kundennummer und Vertragsnummer enthalten, damit die Zuordnung beim Anbieter reibungslos funktioniert. Bei einer Sonderkündigung gehört der jeweilige Grund ins Schreiben, bei einem Umzug zusätzlich die neue Adresse und das Einzugsdatum. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sollte danach angefordert werden.

Was ins Kündigungsschreiben gehört

Neben den persönlichen Daten gehören die Zählernummer und die Marktlokations-Identifikationsnummer ins Schreiben, um Verwechslungen auszuschließen. Wer den Anbieter wechselt, kann alternativ auch den neuen Versorger mit der Kündigung beim alten Anbieter beauftragen, dieser Weg funktioniert allerdings nicht bei jeder Sonderkündigung. Wer eine Vorlage für einen ähnlichen Wechsel sucht, findet mit der Kündigung für den Kabelanschluss ein vergleichbares Muster für Versorgungsverträge.

Wer die Kündigung selbst einreichen muss

Kurzantwort: Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung muss die Kündigung meist persönlich beim alten Anbieter eingereicht werden.

Anders als beim regulären Anbieterwechsel übernimmt der neue Versorger die Sonderkündigung wegen einer Preiserhöhung häufig nicht automatisch. Die Kündigung muss dann selbst und fristgerecht beim bisherigen Anbieter eingehen. Ein neuer Vertrag lässt sich parallel dazu bereits abschließen, damit die Stromversorgung nahtlos weiterläuft. Die Grundversorgung springt ohnehin automatisch ein, falls zwischenzeitlich kein neuer Vertrag zustande kommt, sodass der Strom in der Wohnung niemals komplett abgeschaltet wird.

Anbieterwechsel: Lücken vermeiden

Vor der Kündigung lohnt sich immer ein Vergleich der aktuellen Angebote, damit die Versorgung nahtlos übergeht. Ein neuer Vertrag sollte erst unterschrieben werden, wenn das genaue Enddatum des alten Vertrags feststeht, sonst drohen doppelte Kosten oder eine kurze Lücke. Bei einem Wechsel mit Wechselservice übernimmt der neue Anbieter meist die komplette Kündigung, bei einer Sonderkündigung bleibt die eigene Initiative aber wichtiger.

Häufige Fehler beim Kündigen

Ein häufiger Fehler ist das Verwechseln von Vertragsende und Kündigungsfrist, wodurch die Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt. Auch fehlende Vertrags- oder Zählernummern verzögern die Bearbeitung unnötig. Wer eine Sonderkündigung ausübt, sollte außerdem das Datum der Preiserhöhungsmitteilung notieren, um die eigene Frist im Streitfall belegen zu können. Eine Kopie des Kündigungsschreibens und ein Versandnachweis gehören ebenfalls in die eigenen Unterlagen, falls es später zu Unstimmigkeiten mit dem Anbieter kommt.

Fazit

Ein Stromvertrag mit fester Laufzeit endet meist mit vier bis sechs Wochen Kündigungsfrist zum Laufzeitende, in der Grundversorgung reichen zwei Wochen. Bei Preiserhöhung oder ungünstigem Umzug greift zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig bleiben Textform, vollständige Vertragsdaten und eine schriftliche Bestätigung des Anbieters.

FAQ – Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Stromvertrag?

Bei fester Laufzeit meist vier bis sechs Wochen zum Vertragsende, in der Grundversorgung zwei Wochen jederzeit.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Bei einer Preiserhöhung während der Laufzeit oder bei einem Umzug, wenn der Anbieter dort nicht liefert.

Wie lange hat man Zeit, wegen Preiserhöhung zu kündigen?

Häufig vierzehn Tage ab Zugang der Preiserhöhungsmitteilung, die genaue Frist steht in den Vertragsbedingungen.

Übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim alten?

Bei einem regulären Wechsel oft ja, bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung meist nicht automatisch.

Was gehört unbedingt ins Kündigungsschreiben?

Name, Adresse, Kundennummer, Vertragsnummer sowie Zähler- und Marktlokationsnummer für eine eindeutige Zuordnung.

Kann man beim Umzug immer kündigen?

Nur wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert oder nur zu schlechteren Konditionen fortführen würde.

Wie sollte die Kündigung übermittelt werden?

In Textform per Brief, Fax oder E-Mail, mit anschließender Bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs.

Was passiert bei verpasster Kündigungsfrist?

Der Vertrag verlängert sich meist automatisch um eine in den Bedingungen festgelegte Zeitspanne.

Gilt in der Grundversorgung eine besondere Frist?

Ja, hier reicht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, ein Vertrag kann jederzeit beendet werden.

Muss ein Kündigungsgrund angegeben werden?

Bei der regulären Kündigung nicht, bei einer Sonderkündigung sollte der Grund ausdrücklich genannt werden.

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Quellen

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