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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Eine Fachunternehmererklärung ist die schriftliche Bestätigung eines Handwerksbetriebs, dass er Arbeiten fachgerecht und nach den geltenden Vorgaben ausgeführt hat. Eine Vorlage enthält Angaben zum Betrieb, zum Auftraggeber, zum Objekt, zur Maßnahme und eine unterschriebene Bestätigung. Für Förderungen von KfW und BAFA sowie für den Steuerbonus gibt es eigene amtliche Formulare, die Vorrang haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erklärung stellt immer der ausführende Fachbetrieb aus, nie der Bauherr.
- Bei der KfW-Heizungsförderung heißen die Nachweise „Bestätigung zum Antrag“ und „Bestätigung nach Durchführung“.
- Für den Steuerbonus nach § 35c EStG gilt seit 2025 ein einheitliches amtliches Muster.
- Eine freie Vorlage eignet sich für Abnahme, Vermieter, Versicherung oder Käufer.
Was ist eine Fachunternehmererklärung?
Mit der Fachunternehmererklärung bestätigt ein Betrieb schriftlich seine Arbeit. Er erklärt, dass er die Leistung selbst ausgeführt hat. Er bestätigt außerdem, dass technische Regeln, Normen und gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden. Typische Bereiche sind Heizung, Dämmung, Fenster, Lüftung, Wärmepumpen und Photovoltaik.
Das Dokument dient als Nachweis gegenüber Dritten. Das kann eine Förderbank sein, das Finanzamt, ein Käufer oder eine Versicherung. Der Betrieb stellt die Erklärung meist nach Abschluss der Arbeiten aus, oft zusammen mit der Schlussrechnung.
Kurzantwort: Die Fachunternehmererklärung bestätigt, dass ein Fachbetrieb Arbeiten fachgerecht und nach Vorschrift ausgeführt hat. Ausstellen und unterschreiben muss sie der ausführende Betrieb.
Wann reicht eine freie Vorlage, wann nicht?
| Zweck | Welches Dokument? | Freie Vorlage möglich? |
|---|---|---|
| KfW-Heizungsförderung | Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung im KfW-Portal | nein |
| BAFA-Förderung Einzelmaßnahmen | Formulare und digitale Nachweise des BAFA | nein |
| Steuerbonus § 35c EStG | Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster | nein |
| Abnahme mit dem Bauherrn | formlose Fachunternehmererklärung | ja |
| Verkauf, Vermietung, Versicherung | formlose Bestätigung der Arbeiten | ja |
Fachunternehmererklärung bei KfW und BAFA
Seit 2024 fördert die KfW den Heizungstausch in Wohngebäuden. Im Programm 458 braucht es zwei Bestätigungen. Die Bestätigung zum Antrag erstellt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte vor der Antragstellung. Sie enthält Angaben zur geplanten Heizung, zu den förderfähigen Kosten und zu den technischen Mindestanforderungen. Die Antragstellerin braucht daraus eine 15-stellige Nummer. Nach dem Einbau folgt die Bestätigung nach Durchführung. Damit bestätigt der Fachmann die ordnungsgemäße Ausführung.
Das BAFA stellt für die Bundesförderung für effiziente Gebäude eigene Formulare bereit. Dazu gehören Fachunternehmererklärungen für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Gas-Brennwertheizungen. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, steht im jeweils aktuellen Merkblatt. Eine selbst gebastelte Vorlage ersetzt diese Formulare nicht.
Bescheinigung für den Steuerbonus nach § 35c EStG
Wer energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Haus steuerlich absetzen will, braucht eine Bescheinigung des Fachunternehmens. Sie muss dem amtlichen Muster entsprechen. Seit 2025 gilt ein einheitliches Muster für Fachbetriebe und Energieberater. Laut Bayerischem Landesamt für Steuern gelten diese Eckdaten:
- Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein.
- Absetzbar sind 20 Prozent der Kosten, höchstens 40.000 Euro.
- Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre: 7, 7 und 6 Prozent.
- Nötig sind eine Rechnung in deutscher Sprache und eine Zahlung auf das Konto des Betriebs.
Kurzantwort: Für KfW, BAFA und den Steuerbonus gelten amtliche Formulare. Die freie Vorlage passt für Abnahme, Verkauf, Vermietung oder Versicherung.
Diese Angaben gehören in die Vorlage
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Fachbetriebs
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Adresse des Objekts und, falls vorhanden, Flurstück oder Wohnungsnummer
- Art der Maßnahme, zum Beispiel Austausch der Fenster im Erdgeschoss
- Ausführungszeitraum mit Beginn und Ende
- Eingesetzte Produkte mit Hersteller, Typ und technischen Werten
- Eingehaltene Normen, Regeln und Vorschriften
- Bezug auf Angebot oder Rechnung mit Nummer und Datum
- Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel
Muster: Fachunternehmererklärung als Vorlage
Fachunternehmererklärung
Fachbetrieb: [Firmenname, Anschrift, Telefon, E-Mail]
Auftraggeber: [Name, Anschrift]
Objekt: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Hiermit bestätigen wir, dass wir im Zeitraum vom [Datum] bis [Datum] folgende Arbeiten am oben genannten Objekt ausgeführt haben:
[Beschreibung der Maßnahme, zum Beispiel Einbau von fünf Kunststofffenstern mit Dreifachverglasung]
Eingesetzte Produkte: [Hersteller, Typ, technische Kennwerte]
Wir bestätigen, dass die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden. Die einschlägigen Normen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Gebäudeenergiegesetzes, wurden eingehalten. Die Leistung ist in unserer Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] aufgeführt.
[Ort, Datum]
[Unterschrift, Name in Druckbuchstaben, Firmenstempel]
Die Platzhalter in eckigen Klammern ersetzt der Betrieb durch die echten Angaben. Für ein sauberes Anschreiben an den Kunden passt ein Begleitschreiben. Allgemeine Tipps zum Aufbau gibt der Beitrag Geschäftsbriefe formulieren.
Häufige Fehler vermeiden
- Falsches Formular: Für Förderung und Steuerbonus nur die amtlichen Vordrucke nutzen.
- Fehlende Unterschrift: Ohne Unterschrift des Betriebs hat die Erklärung keinen Wert.
- Ungenaue Beschreibung: Menge, Ort und Produkte konkret nennen.
- Barzahlung: Für den Steuerbonus muss die Rechnung überwiesen werden.
- Falscher Zeitpunkt: Bei der KfW-Heizungsförderung muss die erste Bestätigung vor dem Antrag vorliegen.
Gibt es Mängel an der Arbeit, sollte der Auftraggeber die Erklärung erst nach der Nachbesserung annehmen. Wie man Mängel schriftlich rügt, zeigt der Musterbrief zur Reklamation beim Handwerker.
Fazit
Eine Fachunternehmererklärung bestätigt die fachgerechte Arbeit eines Betriebs. Für die KfW-Heizungsförderung, die BAFA-Förderung und den Steuerbonus nach § 35c EStG gelten amtliche Formulare. In allen anderen Fällen reicht eine freie Vorlage mit Betrieb, Objekt, Maßnahme, Zeitraum, Produkten und Unterschrift. So entsteht ein klarer Nachweis für Käufer, Mieter oder Versicherung.
FAQ – Häufige Fragen
Wer stellt die Fachunternehmererklärung aus?
Immer der Fachbetrieb, der die Arbeiten ausgeführt hat.
Wann wird die Erklärung ausgestellt?
Meist nach Abschluss der Arbeiten, oft zusammen mit der Schlussrechnung.
Ist eine formlose Fachunternehmererklärung gültig?
Ja, für private Zwecke wie Abnahme oder Verkauf. Für Förderung und Steuer gelten amtliche Formulare.
Was ist die Bestätigung zum Antrag bei der KfW?
Ein Nachweis des Fachunternehmens vor dem Antrag. Er enthält Angaben zur geplanten Heizung und zu den Kosten.
Was ist die Bestätigung nach Durchführung?
Der Nachweis nach dem Einbau. Der Fachmann bestätigt damit die ordnungsgemäße Ausführung.
Wo gibt es die BAFA-Formulare?
Auf der Website des BAFA im Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Welche Bescheinigung braucht das Finanzamt?
Eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster gemäß § 35c EStG.
Wie viel bringt der Steuerbonus?
20 Prozent der Kosten, höchstens 40.000 Euro, verteilt auf drei Jahre.
Muss die Erklärung gestempelt sein?
Ein Stempel ist üblich. Entscheidend ist die Unterschrift des Betriebs.
Kann der Bauherr die Erklärung selbst schreiben?
Nein. Sie muss vom ausführenden Fachbetrieb stammen, sonst hat sie keine Beweiskraft.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
- BAFA: Formulare zur Antragstellung
- Bayerisches Landesamt für Steuern: § 35c EStG

Bella schreibt hier über Vorlagen und Vordrucke. Sie mag Fragen, auf die man abends noch schnell eine Antwort braucht, und schreibt sie so auf, dass man sie beim ersten Lesen versteht. Quellen stehen unter jedem Beitrag.






