Zuhanden im Brief: Bedeutung und richtige Schreibweise

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Der Zusatz „zu Händen“ steht in der Anschrift eines Briefes an eine Firma oder Behörde. Er nennt die Person, die den Brief lesen und bearbeiten soll. Die Post stellt weiterhin an das Unternehmen zu, intern geht der Brief dann an die genannte Stelle.

Kurzantwort: „Zu Händen“ (abgekürzt „z. Hd.“) kommt in die zweite Zeile der Anschrift, direkt unter den Firmennamen. Beispiel: „Muster GmbH“, darunter „zu Händen Frau Anna Beispiel“.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Zu Händen“ adressiert eine Person innerhalb einer Firma oder Behörde.
  • In Deutschland schreibt man es getrennt, in der Schweiz oft „zuhanden“.
  • Die Zeile steht direkt unter dem Firmennamen im Anschriftenfeld.
  • Ein Vertraulichkeitsschutz entsteht dadurch nicht.

Was bedeutet „zuhanden“ im Brief?

Wörtlich heißt „zu Händen“, dass ein Schreiben in die Hände einer bestimmten Person gelangen soll. Wer einen Brief an eine Firma schickt, kennt oft den Ansprechpartner. Die Anschrift lautet dann auf das Unternehmen. Der Zusatz führt den Brief zur richtigen Abteilung.

Das Wörterbuch DWDS führt „zuhanden“ als Präposition mit Genitiv und ordnet die Schreibung der Schweiz zu. Ein Beispiel dort: ein Bericht „zuhanden des Gemeinderates“. Im deutschen Geschäftsbrief liest man häufiger „zu Händen“ oder die Abkürzung „z. Hd.“.

„Zu Händen“ oder „zuhanden“: Welche Schreibweise stimmt?

Beide Formen sind bekannt. Sie unterscheiden sich nach Region und Stil. Die folgende Tabelle zeigt die gängigen Varianten.

Schreibweise Verwendung Beispiel
zu Händen Deutschland, Geschäftsbrief zu Händen Herrn Berger
z. Hd. Abkürzung, Anschriftenfeld z. Hd. Frau Krüger
zuhanden Schweiz, Behördensprache zuhanden des Stadtrates

Wer einen Brief in die Schweiz schickt, darf die Schweizer Form verwenden. Innerhalb Deutschlands wirkt „zu Händen“ vertrauter.

Zu Händen in der Anschrift richtig schreiben

Die Norm DIN 5008 regelt den Aufbau von Geschäftsbriefen samt Anschriftenfeld. Sie gilt in Deutschland als Standard für Schreibweise und Gliederung. Die Zeile mit dem Zusatz gehört zwischen Firmenname und Straße.

  1. Firmenname in die erste Zeile setzen.
  2. In die zweite Zeile „zu Händen“ und den Namen der Person schreiben.
  3. Straße und Hausnummer folgen in der dritten Zeile.
  4. Postleitzahl und Ort stehen in der vierten Zeile.

Ein vollständiges Beispiel sieht so aus:

Muster Versicherung AG
zu Händen Frau Anna Beispiel
Beispielstraße 12
12345 Musterstadt

Akademische Titel gehören vor den Namen, etwa „zu Händen Herrn Dr. Berger“. Eine Anrede wie „Sehr geehrte Frau Beispiel“ im Brieftext passt dann gut dazu. Wer den Brief formal aufbauen will, findet Hilfe in Mustertexten für Geschäftsbriefe und in einer Briefkopf-Vorlage.

Wann der Zusatz sinnvoll ist

Der Zusatz lohnt sich immer dann, wenn die Firma den Brief sonst in der Poststelle sortieren müsste. Typische Fälle sind Kündigungen, Widersprüche, Bewerbungen und Reklamationen. Ein Name in der Anschrift beschleunigt oft die interne Weiterleitung.

  • Kündigung an einen Vertragspartner mit bekannter Sachbearbeiterin
  • Reklamation an die Serviceabteilung eines Unternehmens
  • Bewerbung an die Personalleitung
  • Schreiben an eine Kanzlei, die einen bestimmten Anwalt betreut

Fehlt ein Name, hilft die Bezeichnung der Abteilung, etwa „Personalabteilung“ oder „Kundenservice“. Sie steht dann an derselben Stelle.

Zu Händen, c/o und persönlich im Vergleich

Drei Zusätze verwechseln viele Absender. Sie erfüllen jeweils einen eigenen Zweck.

Zusatz Bedeutung Wirkung
zu Händen Person soll den Brief bearbeiten Weiterleitung innerhalb der Firma
c/o „care of“, also „bei“ Empfänger wohnt oder arbeitet bei einer anderen Person
persönlich Nur der Adressat soll öffnen Signalisiert Vertraulichkeit

Kurzantwort: „Zu Händen“ lenkt einen Brief zur Bearbeitung an eine Person. „Persönlich“ verlangt, dass nur diese Person den Umschlag öffnet.

Wichtig für Absender: Auch bei „zu Händen“ darf die Firma den Brief öffnen. Sensible Post gehört deshalb zusätzlich mit „persönlich“ oder „vertraulich“ gekennzeichnet. Tipps zur Beschriftung liefert der Beitrag Briefumschlag beschriften.

Rechtliche Wirkung: Wann ein Brief als zugegangen gilt

Viele Absender fragen sich, ob der Zusatz beim Zugang eines Schreibens hilft. Nach § 130 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird eine Willenserklärung gegenüber Abwesenden wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Bei einer Firma genügt in der Regel der Eingang im Machtbereich des Unternehmens, also im Briefkasten oder in der Poststelle.

Der Zusatz ändert daran nichts. Er erleichtert die interne Zuordnung, verschiebt aber keinen Zeitpunkt. Wer eine Frist wahren muss, sollte den Brief früh abschicken und den Versand belegen. Bei wichtigen Erklärungen wählen viele einen Einschreiben-Versand oder den persönlichen Einwurf mit Zeugen.

Häufige Fehler und bessere Formulierungen

  • Der Name der Firma fehlt, es steht nur die Person in der Anschrift.
  • Die Abkürzung „z. Hd.“ steht ohne Leerzeichen als „z.Hd.“.
  • Der Zusatz erscheint in der Betreffzeile statt im Anschriftenfeld.
  • Ein falscher Kasus wie „zu Hände“ schleicht sich ein.

Wer häufiger Geschäftspost verschickt, spart Zeit mit einer Vorlage für Briefe. Bei Vollmachten für Postangelegenheiten hilft die Postvollmacht als Muster.

Fazit

„Zu Händen“ ist ein kleiner Zusatz mit klarer Aufgabe. Er nennt in der Anschrift die Person, die einen Brief bearbeiten soll. In Deutschland schreibt man ihn getrennt und setzt ihn direkt unter den Firmennamen. Die Schweizer Form „zuhanden“ mit Genitiv passt für Schweizer Behörden und Kantone. Vertraulichkeit oder besondere Zugangswirkung erzeugt der Zusatz nicht.

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet „zuhanden“ in einem Brief?

Der Zusatz nennt die Person, die den Brief öffnen und bearbeiten soll. Die Anschrift selbst lautet auf die Firma oder Behörde.

Schreibt man „zu Händen“ oder „zuhanden“?

In Deutschland gilt „zu Händen“ in zwei Wörtern. „Zuhanden“ in einem Wort kommt laut DWDS vor allem in der Schweiz vor.

Wie lautet die Abkürzung für „zu Händen“?

Üblich sind „z. Hd.“ und „z. H.“ mit Leerzeichen nach den Punkten. Ausgeschrieben liest sich der Zusatz im Geschäftsbrief meist besser.

Wohin gehört der Zusatz auf dem Umschlag?

Er steht in der Anschrift direkt unter dem Firmennamen. Danach folgen Straße, Postleitzahl und Ort.

Muss nach „zu Händen“ ein Genitiv oder ein Dativ folgen?

Im Alltag steht der Name meist ohne Deklination: „zu Händen Frau Müller“. Die Schweizer Form „zuhanden“ verlangt laut DWDS den Genitiv, etwa „zuhanden des Stadtrates“.

Ist ein Brief mit „zuhanden“ automatisch persönlich?

Nein. Der Zusatz lenkt den Brief nur intern zur Person. Ein Briefgeheimnis wie bei „persönlich“ oder „vertraulich“ entsteht dadurch nicht.

Wann gilt ein Brief an eine Firma als zugegangen?

Eine Willenserklärung wird nach § 130 BGB wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Bei einer Firma genügt meist der Eingang im Briefkasten oder in der Poststelle.

Was passiert, wenn die genannte Person nicht mehr im Betrieb arbeitet?

Die Firma öffnet den Brief in der Regel trotzdem und leitet ihn weiter. Für Fristen zählt der Eingang bei der Firma.

Kann ein Privatbrief „zu Händen“ enthalten?

Ja, etwa bei Post an eine Hausverwaltung oder Kanzlei. Bei Briefen an Privatpersonen wirkt der Zusatz überflüssig.

Was ist der Unterschied zu „c/o“?

„c/o“ steht für „care of“ und bedeutet „bei“. Es nennt eine Person, bei der der Empfänger wohnt oder erreichbar ist. „Zu Händen“ nennt dagegen die Person, die den Brief bearbeiten soll.

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Quellen

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